Arbeitsrecht: Fortbildungen in der Apotheke

Eine Fortbildung kann eine spannende Abwechslung zum Apothekenalltag sein. Aber: Was darf der Chef anordnen und umgekehrt: Wie viel Anspruch auf freie Zeit zum Lernen hast du, um dich eigeninitiativ fortzubilden?

Um auf dem pharmazeutisch aktuellen Stand zu bleiben, sind Fortbildungen oftmals sinnvoll und wichtig. Anordnen kann der Chef solche, wenn sie in die Arbeitszeit fallen. Findet der von ihm geplante Lehrgang außerhalb deiner eigentlichen Arbeitszeit statt, müssen die Stunden trotzdem bezahlt werden. „Wenn die Apothekenleitung die Fortbildung anordnet, muss der Chef die Fortbildungszeit inklusive An- und Abreise vergüten und gegebenenfalls auch Zuschläge zahlen", erklärt Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft ADEXA. Entsprechend müsse sie dem Stundenkonto die für die Fortbildung benötigte Zeit gutschreiben.

Wichtig ist außerdem, dass eine weiterbildende Maßnahme außerhalb der regulären Arbeitszeit vorher mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen abgesprochen werden muss. „Liegt die Fortbildungsveranstaltung nicht in der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit, muss die Apothekenleitung mit den Mitarbeiter:innen abstimmen, ob diese teilnehmen können. Bei Mitarbeitenden mit betreuungsbedürftigen Kleinkindern kann zum Beispiel eine Fortbildung am Abend problematisch werden", sagt Hansen.

Bildungsurlaub schafft Zeit für vielfältige Lernangebote

Wenn du dich unabhängig von den aktuellen Anforderungen deines Chefs weiterbilden möchtest, hast du als Apothekenmitarbeiter:in verschiedene Möglichkeiten, dazu freie Zeit zu beantragen: Du kannst Bildungsurlaub und häufig auch Fortbildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Bildungsurlaub ist über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz definiert und in den Gesetzen der verschiedenen Bundesländer geregelt. Dabei variieren die jeweiligen Regelungen für Bildungsurlaub: In den meisten Ländern stehen Beschäftigten und Auszubildenden über 25 Jahren bei fünf Arbeitstagen pro Woche meist zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren zu. Im Alter bis 25 Jahren sind es jährlich zehn Tage. Wer seinen Job gerade erst begonnen hat, muss sechs Monate warten, bis er seinen Anspruch auf Bildungsurlaub einreichen kann. In Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten, was für Apotheken häufig zutrifft, gilt der Anspruch nur für maximal 50 Prozent der dort Beschäftigten. In Sachsen und Bayern gibt es zurzeit keine gültige Regelung für Bildungsurlaub. Inhaltlich sind die Themenbereiche für Bildungsurlaub weit gefächert:  Die Vertiefung von Fremdsprachen- und EDV-Kenntnissen ist beispielsweise ebenso möglich wie das Erlernen von Entspannungs- oder Kommunikationstechniken. Die Voraussetzung ist, dass das Bildungsangebot nach den jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetzen anerkannt ist.

Tarifgebundene Angestellte haben Anspruch auf Fortbildungsurlaub

Tarifgebundene Arbeitnehmer:innen haben zudem die Möglichkeit, Fortbildungsurlaub zu nehmen. Zwar ist im Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV), Paragraph 12, Absatz 7 festgelegt, dass der Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub vorgeht. Allerdings sind die meisten pharmazeutisch-fachlichen Fortbildungen nicht entsprechend anerkannt, so Hansen. Für dich als Apothekenmitarbeiter:in können fachlich passende Fortbildungen deshalb oftmals im Rahmen von Fortbildungsurlaub absolviert werden.

Für alle Kammerbezirke bis auf Nordrhein gilt die folgende Regelung: Approbierte, PTAs und Pharmazie-Ingenieure (PI) haben Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für fachliche Fortbildungen von sechs Werktagen pro zwei Kalenderjahre. PKAs können drei Werktage pro zwei Kalenderjahre geltend machen. Für Teilzeitkräfte und Minijobs muss der Anspruch anteilig im Verhältnis zur Vollzeit mit 40 Wochenstunden umgerechnet werden.

Fortbildung rechtzeitig vorher anmelden

Im Kammerbezirk Nordrhein weicht die Regelung leicht ab: Dort haben PTAs und PIs einen Anspruch von fünf Tagen Fortbildungsurlaub pro zwei Kalenderjahre. In Sachsen hingegen wird zurzeit noch über einen Tarifvertrag verhandelt und somit auch über den Punkt Fortbildungsurlaub. Wichtig ist es, die Fortbildung rechtzeitig beim Chef anzumelden, also spätestens einen Monat vor dem geplanten Termin, so die Regelung im BRTV. Im Gegensatz zum Bildungsurlaub gibt es beim Fortbildungsurlaub keine Angabe zur Betriebsgröße. Der Anspruch besteht also für alle Mitarbeiter:innen, unabhängig davon, wie viele in der Apotheke arbeiten.

Sind die möglichen Tage an Bildungs- und Fortbildungsurlaub bereits aufgebraucht oder bist du nicht durch einen Tarifvertrag angestellt, kommen für Fortbildungen noch eine unbezahlte Freistellung oder Urlaubstage in Frage.

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