Wochenrückblick: Drittimpfungen, Corona-Impfverordnung, stinkende Metoprolol-Tabletten

Erste Bundesländer empfehlen die Drittimpfung, neue Corona-Impf- und Arbeitsschutzverordnungen, neu zugelassene Arzneimittel im September und alles über stinkende Tabletten. Wie jede Woche kompakt zusammengefasst.

Baden-Württemberg startet mit Drittimpfungen

Die sogenannte „Booster-Impfung“ wird für bestimmte vulnerable Personenkreise empfohlen. Dieser Kreis entspricht der Gruppe, die bei den ersten Impfungen zur Priorität 1 gezählt wurden, also vor allem ältere und immungeschwächte Menschen. Besonders dann, wenn die letzte Impfung bereits eine Weile zurückliegt, sollten sich diese Menschen eine „Booster-Impfung“ abholen. Sprich doch einmal die Kunden, die hier in Frage kommen könnten darauf an, sich bei ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin dazu beraten zu lassen. Es ist eine Möglichkeit, dass sich die Apotheken als Ansprechpartner bei medizinischen Fragen positionieren. Auch Hersteller Moderna will jetzt bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung für einen Booster-Impfstoff beantragen. Dieser soll nur halb so stark dosiert sein, wie der normale Impfstoff gegen SARS-CoV-2.

Neue Coronavirus-Impfverordnung

Seit dem 1. September gilt nun die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung. Sie regelt unter anderem, dass

  • die Apotheken den Aufwand des Nachtragens einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einen Impfausweis mit zwei Euro vergütet bekommen,
  • der Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch weitere Folge- und Auffrischimpfungen umfasst (also bestimmten vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung und allen bereits vollständig mit einem Vektor-Impfstoff Geimpften eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten wird),
  • der Kreis derer, die laut Verordnung gegen das Coronavirus impfen dürfen, ausgeweitet wird, also der Öffentliche Gesundheitsdienst, Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Krankenhäuser dazu kommen und
  • Apotheken künftig all diesen Leistungserbringern und auch den Impfzentren Impfstoffe sowie das Zubehör liefern dürfen.

Neue Corona- Arbeitsschutzverordnung beschlossen

Die am Mittwoch dieser Woche neu formulierte Arbeitsschutzverordnung umfasst weiterhin die Punkte:

  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Es gelten die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger.
  • Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiter:innen in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.
  • Der Arbeitgeber kann den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht.
  • Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch Homeoffice einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Neu dazugekommene Aspekte:

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren
  • Betriebsärzt:innen sind bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen
  • Beschäftigte müssen zur Wahrnehmung von Impfangeboten freigestellt werden

Die Dauer dieser Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt, und somit mindestens bis einschließlich 24. November 2021 gültig.

Neue Arzneimittel im September

Im ersten Herbstmonat sind insgesamt mehr als 100 neue Arzneimittel auf den Markt gekommen. Um dir einen groben Überblick zu verschaffen, kannst du dir diese Gesamtübersicht von der Gelben Liste anschauen. Unter anderem gibt es nun eine neue Salbe zur Behandlung aktinischer Keratosen: Klisyri (Almirall Hermal). Das Arzneimittel ist für die Behandlung im Gesicht und auf der Kopfhaut zugelassen und enthält den Wirkstoff Tirbanibulin in der Konzentration von 10 mg/g. Sie wird einmal täglich über fünf Tage angewendet und kann laut Studienlage bei 44 Prozent aller Anwender zu einer kompletten Abheilung der aktinischen Keratose an der behandelten Stelle führen. Auch neu auf dem Markt ist das Misoprostol-Präparat Angusta, welches jetzt die „einzig zugelassene orale Option zur Geburtseinleitung“ ist, wie die Herstellerfirma Norgine auf der Pressekonferenz im August verkündete.

Stinkende Metoprololsuccinat-Tabletten

Wie die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) meldet, häufen sich seit Mai 2021 vermehrt Berichte aus Apotheken zu einem unangenehmen Geruch und vermehrt auftretenden Nebenwirkungen von mehreren Chargen Metoprololsuccinat-Retardtabletten, besonders bei der 95-mg-Wirkstärke der Firma Aliud Pharma. Es wird berichtet, dass der Geruch direkt nach Ausblistern einer Tablette auftritt. Die Tabletten rochen dann „chemisch, ranzig, cannabis- oder knoblauchartig“ oder auch unspezifisch „unangenehm“. Die aufgetretenen Nebenwirkungen umfassten unter anderem Übelkeit, Schwindel sowie erhöhten Blutdruck und darauf kam es häufig zum eigenmächtigen Absetzen der Tabletten durch die Patienten.

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) untersuchte stichprobenartig die beanstandeten Chargen. Der Geruch konnte bestätigt werden und geht vermutlich von der Kunststoff-Aluminium-Formfolie für die Verblisterung aus. Die Patient:innen in der Apotheke sollten darüber informiert werden, dass ein „Auslüften“ der Tabletten genügt, da von ihnen keine gesundheitliche Gefahr ausgehe. Entsprechende Beschwerden der Kundschaft sollen die Apotheken über das UAW-Formular der AMK dokumentieren und melden.