Wochenrückblick: Ausstieg aus dem E-Rezept Rollout, Gefahr von Affenpocken hält an

Am Donnerstag verkündete die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ihren Ausstieg aus dem Rollout für das E-Rezept. Die Verbreitung der Affenpocken gilt weiterhin als Gesundheitsnotstand.

War‘s das mit dem E-Rezept?

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist aus dem Rollout für das E-Rezept ausgestiegen, wie sie am Donnerstag dieser Woche mitteilte. Grund: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte bei der Übertragung des E-Rezeptes den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte abgelehnt. KVWL-Vorstand Thomas Müller, unter anderem zuständig für Digitalisierung und IT, kritisierte dies deutlich: „Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung.“ Seit September 2022 beteiligten sich im Kassenbezirk Westfalen-Lippe rund 250 Praxen am E-Rezept-Rollout, weitere sollten nach und nach hinzukommen. Das werde jetzt nicht geschehen, stattdessen werde das E-Rezept bis Mitte 2023 verzögert, so Müller. Der Grund: „Es ist für die Ärzteschaft nicht zumutbar, noch bis Mitte nächsten Jahres nahezu ausschließlich papiergebundene E-Rezepte auszustellen. Wir fordern erneut eine rein digitale Lösung – nur dann kann eine Fortsetzung des Rollouts durch die KVWL erfolgen.

Arzneimittel-Absatz im Apotheken Notdienst 2021

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat eine Liste mit sowohl rezeptpflichtigen als auch nicht-verschreibungspflichtigen Wirkstoffen veröffentlicht, die in Deutschland von Apotheken während der Nacht- und Notdienste im Jahr 2021 abgegeben und zu Lasten der GKV abgerechnet wurden. Schmerzmittel und Antibiotika sind bei den über 1,3 Millionen abgegebenen Packungen die Spitzenreiter.

Bei den Rx-Medikamenten steht an erster Stelle Ibuprofen mit 73,8 Tsd. Packungen, dann folgt Metamizol-Natrium mit 71,4 Tsd. Packungen, danach listet die Aufstellung diverse Antibiotika (Amoxicillin, 61,2 Tsd.; Amoxillin und Beta-Lactamase-Inhibitor 40,6 Tsd. Packungen, Cerufoxim, 27,7 Tsd.). Auf Platz 6 liegt der Magensäureblocker Pantoprazol mit 27,5 Tsd., 7. ist Ofloxacin, 26,4 Tsd., 8. Clindamycin, 19,3 Tsd., 9. Fosfomycin, 18,8 Tsd., auf Platz 10 liegt Salbutamol mit 18,1 Tsd. abgegebenen Packungen.

Ibuprofen liegt mit 69,1 Tsd. Packungen auch bei den nicht verschreibungspflichtigen, aber ärztlich verordneten Arzneimitteln vorn, gefolgt von Paracetamol mit 35,5 Tsd. Dann folgen Schnupfensprays, Mittel gegen Allergien und Antihistaminika sowie Arzneimittel gegen Husten. Konkret: Auf Rang 3 liegt Xylometazolin mit 33,6 Tsd. Packungen, 4. ist Diphenhydramin mit 10,1 Tsd., 5. Cetirizin mit 9,4 Tsd. Packungen. 9,3 Tsd. Abgaben verzeichnet Rang 6 für Oxymetazolin, gefolgt von Efeublätterextrakten auf Platz 7 mit 8,3 Tsd., Dimetinden mit 6,4 Tsd. auf Platz 8, Ambroxol auf Rang 9 mit 6,0 Tsd. Verkäufen und Elektrolyten zur oralen Rehydrierung bei Durchfallerkrankungen mit 5,8 Tsd. Packungen. Das DAPI resümiert. „Die Analyse zeigt, wie wichtig das Angebot des Nacht- und Notdienstes der Apotheken ist, um den Patientinnen und Patienten bei akuten Erkrankungen umgehend zu helfen“. Stimmt!

Änderung der Warnhinweise

Seit dem 1. November sind neue Warnhinweise für freiverkäufliche Analgetika auf die Packungen zu aufzubringen. Sämtliche OTC-Analgetika mussten bislang den Warnhinweis „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ tragen. Bei Rezeptur- und Defekturarzneimittel kam die abgewandelte Formulierung „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“ zur Anwendung.

Die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung wurde 2018 erlassen und galt für die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon. Da im Februar dieses Jahres das Analgetikum Dexibuprofen aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde, fallen Präparate mit diesem Wirkstoff ebenfalls unter die neue Verordnung. Fortan muss bei der Indikation „Schmerzen und Fieber“ folgender Warnhinweis aufgebracht werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Bei Analgetika, die auch für andere Indikationen verwendet werden, muss es nun heißen: „Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“. Auf Rezeptur- und Defekturarzneimitteln muss die Formulierung „Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als von der Apothekerin oder vom Apotheker empfohlen!“ angebracht werden.

Die Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Fertigarzneimittel und Standardzulassungen ohne neue Warnhinweise läuft bis zum 31. Oktober 2024. Defekturarzneimittel dürfen noch bis zum 31. Oktober 2023 ohne entsprechenden neuen Warnhinweis in Verkehr gebracht werden.

Neue Niedersachsen-Regierung bekennt sich zur Apotheke vor Ort

An Allerheiligen, den 1. November, stellten SPD und Grüne in Hannover den Koalitionsvertrag vor, mit dem sie das Land Niedersachsen in den nächsten fünf Jahren regieren wollen. Darin findet sich auch ein Bekenntnis zur Apotheke vor Ort. So heißt es: „Um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen und Lieferengpässen entgegenzuwirken, werden wir uns weiterhin für die Apotheken vor Ort einsetzen. Darüber hinaus unterstützen wir die europäische Strategie zur Stärkung der Produktionsstandorte in Europa.“ Auch an der impfenden Vor-Ort-Apotheke finden die Koalitionäre Gefallen, diese habe während der Corona-Pandemie wesentlich zur Bekämpfung beigetragen: „Dank einer guten Impfkampagne und Impfinfrastruktur sowie einer hohen Impfbereitschaft in der Bevölkerung liegt die Impfquote in Niedersachsen über dem Bundesdurchschnitt. Gemeinsam mit Praxen, Apotheken und Gesundheitsämtern werden wir auch weiterhin für eine gut erreichbare und flexible Impfinfrastruktur in Niedersachsen sorgen", lautet es im Vertrag.

Affenpocken weiterhin weltweiter Gesundheitsnotstand

Obwohl die Zahl der Fälle von Affenpocken-Infektionen in der 41. Kalenderwoche um rund 20 Prozent gegenüber der Vorwoche gesunken ist, hat die WHO die Erkrankung am vergangenen Mittwoch – neben Corona und Polio – weiterhin als weltweiten Gesundheitsnotstand klassifiziert. Die „Public Health Emergency of International Concern“, also die „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ist die höchste Alarmstufe, die die WHO verhängen kann, um Regierungen auf die Dringlichkeit von Abwehrmaßnahmen hinzuweisen. Die Notlage dauere fort, weil es weiterhin neue Infektionen gebe und einige Länder noch nicht genügend Diagnose- und Therapiemittel bzw. Impfstoffe zur Verfügung hätten, um auf die Bedrohung reagieren zu können. Hinzu komme das Problem, dass gleichgeschlechtlicher Verkehr in vielen der betroffenen Länder verboten sei, von der Ansteckung mit Affenpocken aber viele homosexuelle Männer mit häufig wechselnden Partnern betroffen seien. Die Diskriminierung und Verfolgung solcher Personen könne dazu führen, dass Infektionen verschwiegen würden und Behandlungen zu spät begönnen, teilt die WHO mit.

ABDA fordert Entlastung von Energiekosten

Die 18.000 Apotheken in Deutschland können aus Gründen der Versorgungsqualität kaum Gas und Strom sparen, deshalb sollten sie „umgehend in die aktuellen Entlastungsmaßnahmen und Härtefallregelungen des Bundes aufgenommen werden“, forderte am Mittwoch die Präsidentin der ABDA, Gabriele Overwiening. Begründung: Arzneimittel müssten durch Klimaanlagen und Kühlschränke vor Verfall geschützt werden, außerdem müssten Sicherheitsbeleuchtung und Messgeräte aktiv sein. Selbst bei hoher Energieeffizienz der Betriebe steigen die Ausgaben durch die Preisexplosion derzeit um ein Vielfaches an. Overwiening weiter: „Apotheken sind als klein- und mittelständische, heil- und freiberuflich geführte Unternehmen eine unerlässliche Stütze der lokalen Gesundheitsversorgung und müssen deshalb ebenso wie Kliniken vor einer heranrollenden Energiekostenlawine geschützt werden. Wir appellieren daher dringend an die Politik, dem Lob für unsere Leistungen in der Pandemie eine finanzielle Krisenhilfe folgen zu lassen.“

AMIRA fragt

Was meinst du: Handeln die Ärzte mit der Aussetzung der E-Rezept-Einführung richtig, oder ist das wieder mal "nur" Standespolitik? Und hat die ABDA Recht mit der Forderung, auch die Apotheken bei den Energiekosten zu entlasten? Uns interessiert, was du dazu zu sagen hast.