Österreich: Apotheker willkommen – PTA mit Hürden

Eine Tätigkeit als Apotheker:in in Österreich ist hinsichtlich Tätigkeitsprofil und Gehalt ähnlich wie in Deutschland. Doch für PTA bedeutet ein Wechsel oft, fachlich herabgestuft zu werden. Eine Expertin klärt auf.

In unserer Auslandsserie nehmen wir dich mit auf eine Reise durch die Apothekenwelt jenseits der deutschen Landesgrenzen. Wir zeigen, wie Kolleginnen und Kollegen im Ausland arbeiten, welche Unterschiede es bei Ausbildung, Aufgaben und Rahmenbedingungen gibt – und worauf du achten solltest, wenn du selbst über einen Wechsel nachdenkst. Nach dem Auftakt zur Schweiz widmen wir uns in Teil II unserem Nachbarland Österreich und haben dazu Lisa Trabitscher*, eine Rechtanwältin für Apothekenrecht aus Wien, befragt. Sie gibt uns spannende Einblicke und berichtet von Unterschieden zum deutschen System.

Freundlichkeit wirkt Wunder

In Österreich lebt es sich ähnlich wie ein Bayern recht gut. Mieten und Immobilienpreise liegen in Österreich im Vergleich zu nord- und ostdeutschen Städten noch deutlich niedriger. Im Alltag herrschen zwischen Österreichern und Deutschen zudem kaum Mentalitätsunterschiede. 

„Wenn die Fachkraft aus Deutschland ein freundliches und höfliches Naturell hat, kann sie sich einer sehr fröhlichen Atmosphäre sicher sein“, sagt Lisa Trabitscher. Viele Österreicher und Österreicherinnen seien humorvol und interessiert am Gegenüber. „Wer sich grundsätzlich vorsichtig und vortastend verhält, dürfte schon nach kurzer Zeit merken, wie man sich den Kundinnen und Kunden gegenüber verhält und welche Gepflogenheiten geschätzt werden“, so Trabitscher.

Berufsbilder: Kaum Unterschiede für Apotheker:innen

Fachlich ähneln sich für Apotheker:innen aus Deutschland die Berufe fast eins zu eins. Auch in Österreich informieren Apotheker:innen hauptsächlich über Medikamente und deren Anwendung, Einnahmeart, Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen. „Das Alltagsgeschäft ist hier für Apotheker:innen sehr ähnlich – sie prüfen die Rezepte auf Gültigkeit, halten ärztliche Rücksprache oder bitten den Patienten um Neuausstellung des Rezepts, prüfen Liefer- und Rabattfähigkeit von Arzneimitteln und mögliche Alternativen“, erklärt die Expertin. 

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Ergänzend geben Apotheker:innen in Österreich die Substitionsmittel für Drogenkranke ab und kontrollieren deren Einnahme. Darüber hinaus sind auch für öffentliche Apotheken Labore Pflicht. „In diesen müssen Apotheker:innen Identitätsprüfungen für alle Arzneistoffe durchführen, magistrale Zubereitungen wie Salben, Kapseln, Tropfen oder Zäpfchen herstellen“, sagt die Rechtsanwältin. In vielen Apotheken kommen noch „Hausspezialitäten“ hinzu, wie Magenbitter-Tropfen, Teemischungen, Erkältungssalben, Lippencremes oder Kapseln. Zudem dienen Apotheken auch in Österreich als erste Anlaufstelle für Präventionsarbeit – sie leisten Gesundheitsanalysen und -checks zu Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck, BMI, Gewicht und Bauchumfang. Deren Messung kommt häufig vor, während noch regional und bundesweit bestimmte Aktionstage hinzukommen: etwa zu Venenzustand, Allergien, Muskelkraft oder COPD-Messungen. 

Einen Unterschied gibt es aber doch: „In Österreich wird in Apotheken nicht geimpft“, betont Trabitscher. Die österreichische Apothekerschaft würde es zweifelsohne begrüßen, sollte es in naher Zukunft Vorsorgeimpfungen geben. 

Arbeiten als PTA oder PKA in Österreich 

Deutsche oder österreichische PKA dürfen grundsätzlich im jeweils anderen Land ohne weitere Nachweise als PKA arbeiten. Dabei werden auch die Dienstzeiten in einer öffentlichen europäischen Apotheke, abzüglich der Ausbildungszeit angerechnet. 

Dagegen müssen PTA der Expertin zufolge mit ganz anderen Tätigkeiten in Österreich rechnen: „Grundsätzlich gilt, dass es den Beruf der PTA in Österreich nicht gibt“, macht sie deutlich. „Alle anderen, auch PTA, müssen beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus einen „Gleichhaltungsantrag“ stellen.“ PTA könnten außerhalb des Schemas arbeiten – nach einer absolvierten Gleichhaltungsprüfung – und wären dann den PKA gleichgestellt. Ihr Gehalt richtet sich nach dem Kollektivvertrag der PKA. Eine Überzahlung ist bei guter Verhandlung der Fähigkeiten möglich. Noch eines ergänzt Trabitscher: „Alles, was mit Arzneimitteln zu tun hat, liegt aber in Österreich hauptsächlich in den Händen der Apothekerinnen und Apotheker, besonders hinsichtlich der Abgabe und Beratung von Medikamenten.“ 

PKA dürfen in Österreich nur diejenige Arzneimittel abgeben, die in der sogenannten Abgrenzungsverordnung genannt sind. Das sind etwa 250 verschiedene Stoffe, vor allem Phytotherapeutika. In Österreich übernehmen PKA die kaufmännischen und organisatorischen Bereiche. 

„Das heißt, sie kümmern sich oft um Warenbestellung, Lieferungen und das Warenlager. PKA übernehmen in Österreich auch häufig das Gestalten und Präsentieren der Produkte und Werbemittel in den Auslagen und Fenstern“, so die Rechtsanwältin. Außerdem holen sie ihrzufolge Lieferanten-Angebote ein, führen Verhandlungen mit Vertretern, stellen Rechnungen, wickeln den Zahlungsverkehr mit Kunden und Lieferanten ab und führen Abrechnungen mit Krankenkassen durch.

Gleichhaltungsantrag, Prüfung, B2-Niveau: Was PTA wissen müssen

Jeder einzelne Antrag einer PTA für eine Arbeit Österreich wird zunächst geprüft. Das Bundesministerium entscheidet dann, ob die Ausbildung gleichgehalten, oder noch Teile der Lehrabschlussprüfung zu absolvieren sind. „Meistens fehlen die kaufmännischen Inhalte oder die Verkaufspraxis. In vielen anderen Ländern werden auch kaum magistrale Zubereitungen angefertigt, dann müssen eben eine, mehrere Teile oder die ganze Lehrabschlussprüfung absolviert werden“, betont die Apothekenanwältin. „Erst mit einer positiv abgeschlossen Lehrabschlussprüfung oder einem positiven Gleichhaltungsantrag, können diese Personen als PKA eingestuft werden“, so Trabitscher. PTA können somit ohne Gleichhaltung nur in der Beschäftigungsgruppe 3 eingestuft werden. Eine Überzahlung ist hier abhängig vom individuellen Verhandeln. Für jedes Arbeiten in Apotheken in Österreich sind als PTA oder PKA Sprachkenntnisse aktuell des Niveaus B2 gefordert.

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Gehalt, Zulagen und Urlaub – das erwartet Apotheker:innen

Das Gehalt von Apotheker:innen richtet sich nach dem aktuell geltenden Kollektivvertrag. Ähnlich wie in Deutschland variieren die Gehälter stark. Wie hierzulande sind sie abhängig von den Berufsjahren, Überstunden, Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit – etwa an Sonn- und Feiertagen – Gefahrenzulagen, Notdiensten und anderen Bedingungen. Für Apotheker:innen im Volldienst mit einer 40-Stunden-Woche und ein bis zwei Dienstjahren beträgt das Gehalt laut kollektivvertraglichem Gehaltsschema derzeit 3509 Euro. Nach neun Jahren sind es 4180 Euro, nach 15 Jahren sind es 4935 Euro, nach 25 Jahren schließlich 6028 Euro und nach 35 Jahren 6533 Euro (Stand: 2025). 

Jedoch dürfte in der Realität bei unüblichen Arbeitszeiten – etwa bei Beginn um 6 Uhr früh – eine Zulage von 50 % des Stundenlohns oder bei Diensten an Sonn- und Feiertagen von 100 % des Stundenlohns gezahlt werden. Urlaubsanspruch liegt in den ersten Dienstjahren bei 25 Urlaubstagen im Jahr, bei über 13 „Gehaltskassendienstjahren“ erhöht er sich auf 30 Urlaubtage im Jahr.

Was Apotheker:innen für die Zulassung brauchen

Laut Trabitscher dürfte es für Apotheker:innen aus Deutschland recht einfach sein, in Österreich zu arbeiten: „Grundsätzlich werden deutsche Ausbildungsnachweise (Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung) in Österreich auch anerkannt“, weiß die Rechtsanwältin.

„Zunächst benötigen Apotheker:innen aus Deutschland eine Konformitätsbestätigung von der in Deutschland zuständigen Behörde wie der Apothekerkammer, Universität oder Gesundheitsbehörde“, sagt Trabitscher. Diese muss bestätigen, dass der Apotheker in Deutschland eine „richtlinienkonforme Apothekerausbildung“ (§3c Abs. 2 und 3 Apothekengesetz) hatte. 

Zusätzlich ist aber die „allgemeine Berufsberechtigung“ erforderlich. Weitere Details hat die österreichische Apothekerkammer hier zusammengefasst. Entspricht diese Ausbildung des Antragstellers der europäischen Richtlinie 2005/36/EG, dann legt der Antragsteller als nächstes der Österreichen Apothekerkammer noch den Ausbildungsnachweis, Staatsangehörigkeitsnachweis und die obige Konformitätsbestätigung vor. 

„Liegt keine richtlinienkonforme Apothekerausbildung vor, kann man mit einer behördlichen Bestätigung der zuständigen Behörde in Deutschland belegen, dass man während der letzten 5 Jahre zumindest 3 Jahre im Volldienst nahtlos und lückenlos in Apotheken gearbeitet hat“, so Trabitscher.

 

*Name von der Redaktion geändert