Heilpflanzen im Beutel: Gut beraten zu Arzneitees

Arzneitees sind mehr als nur wohltuende Getränke: Sie sind wirksame Arzneimittel mit klar definierten Inhaltsstoffen und Qualitätsstandards. Worauf du bei der Beratung achten solltest, liest du hier.

Arzneitee vs. Lebensmitteltee: Wo liegt der Unterschied?

Arzneitees sind nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassene pflanzliche Arzneimittel. Sie enthalten definierte Wirkstoffe in festgelegter Qualität und müssen strenge Anforderungen an Reinheit, Identität und Gehalt erfüllen. Lebensmitteltees hingegen gelten als Genussmittel ohne pharmakologische Wirkung. Sie unterliegen dem Lebensmittelrecht und dürfen keine gesundheitsbezogenen Heilversprechen enthalten. Für Apothekenteams ist diese Unterscheidung essenziell: Nur Arzneitees dürfen zur Behandlung oder Linderung von Beschwerden empfohlen werden.

Die richtige Zubereitung: Mehr als heißes Wasser

Die Wirksamkeit eines Arzneitees hängt maßgeblich von der korrekten Zubereitung ab. Für die meisten Tees gilt: Übergießen mit siedendem Wasser, Ziehzeit je nach Droge (meist 10–15 Minuten), anschließend Beutel schwach ausdrücken und herausnehmen. Apothekenteams sollten Kund:innen auf die Bedeutung der exakten Zubereitung hinweisen – falsche Temperatur oder zu kurze Ziehzeit können den Wirkstoffgehalt erheblich reduzieren. Bei der Abgabe von Arzneitees in Beuteln (z. B. von Sidroga®, H&S) sollte auf die Hinweise auf der Verpackung geachtet werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Drogen finden sich in den Arzneibüchern.

Anwendungsgebiete: Wann sind Arzneitees besonders empfehlenswert?

Arzneitees eignen sich vor allem bei leichten bis mittelschweren Beschwerden, zur unterstützenden Therapie oder zur Prophylaxe. Typische Indikationen sind Erkältungskrankheiten (z. B. Lindenblüten-, Thymiantee), Verdauungsbeschwerden (Kamillen-, Pfefferminztee), Blasenentzündungen (Bärentraubenblättertee) oder leichte Schlafstörungen (Baldrian-, Melissentee). Sie punkten durch gute Verträglichkeit, geringe Nebenwirkungen und die Möglichkeit einer individuellen Mischung. Bei chronischen oder schweren Erkrankungen sind sie jedoch nur als Ergänzung zur ärztlichen Therapie geeignet.

Pyrollizidin-Alkaloide: Risiko und Vermeidung

Immer wieder sind in Zusammenhang mit Arzneitees Pyrrolizidinalkaloide (PA) ein großes Thema. Bei PA handelt es sich um sekundäre Pflanzenstoffe, die in bestimmten Korbblütlern vorkommen und lebertoxisch wirken können. Akute Vergiftungen sind selten, doch eine chronische Aufnahme kann zu Leberschäden und erhöhtem Krebsrisiko führen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt, die Aufnahme so weit wie möglich zu minimieren. Hersteller sind verpflichtet, PA-Gehalte durch sorgfältige Rohstoffkontrolle und Reinigung zu reduzieren. Für Apotheken gilt: Nur geprüfte Arzneitees mit PA-Kontrolle abgeben. Die Kennzeichnung „PA-reduziert“ oder entsprechende Prüfzeichen sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Qualität, Kennzeichnung und Wirkstoffgehalt

Arzneitees müssen nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) standardisiert sein. Das bedeutet: definierte Wirkstoffgehalte, geprüfte Identität und Reinheit, keine Schadstoffüberschreitungen. Die Packungskennzeichnung enthält Dosierungsangaben, Zubereitungshinweise und Anwendungsgebiete. Apothekenteams sollten Kund:innen auf die Unterschiede zu losen Kräutermischungen hinweisen, die oft keine garantierte Wirkstoffmenge enthalten. Nur so lässt sich eine sichere und wirksame Therapie gewährleisten.
 

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Arzneitees bei Kindern: Worauf ist zu achten?

Bei Kindern gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen: Nicht alle Heilpflanzen sind für junge Altersgruppen geeignet, da manche Inhaltsstoffe zu stark wirken oder unerwünschte Effekte haben können. Grundsätzlich sollten Arzneitees für Kinder nur in altersgerechter Dosierung und nach ärztlicher oder apothekerlicher Rücksprache angewendet werden. 

Besonders wichtig ist die Auswahl geprüfter Tees mit klarer Kennzeichnung, da Kinder empfindlicher auf Schadstoffe wie PA reagieren. Für Säuglinge und Kleinkinder sind viele Tees nicht empfohlen, teilweise können die enthaltenen Substanzen lebensbedrohlich wirken (z. B. ätherische Öle in Pfefferminzblättern). Hier ist eine genaue Beratung unerlässlich. 

Arzneitees können bei leichten Beschwerden wie Erkältungssymptomen (z. B. Lindenblüten- oder Thymiantee), leichten Bauchschmerzen oder Blähungen (Fenchel-, Kamillen- oder Anistee) sowie zur Beruhigung (Melissentee) unterstützend eingesetzt werden. Grenzen der Selbstmedikation bestehen bei anhaltendem Fieber, starken Schmerzen, Atemnot oder Verdacht auf ernsthafte Erkrankungen – in diesen Fällen ist eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich. Apothekenteams sollten Eltern darauf hinweisen, dass Arzneitees eine sanfte Ergänzung, aber kein Ersatz für eine notwendige medizinische Behandlung sind.