Wochenrückblick 3. – 7. August 2020

Es hat sich wieder viel getan in der Apothekenwelt: Hier kommen einige der wichtigsten Neuigkeiten und Entwicklungen in unserem wöchentlichen Rückblick.

Botendienst-Honorar bleibt erhalten Dass die Corona-Regelung zum Botendienst-Honorar auch weiterhin erhalten bleiben soll, deutete sich zuletzt bereits an. Jetzt wird es konkret: Nach wochenlangen Diskussionen um das Botendienst-Honorar liegt nun ein Entwurf des sogenannten Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) vor, worin es auch um die Apotheker-Vergütung geht. Demnach soll das Honorar, das bisher wie alle anderen Maßnahmen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung nur bis Ende September gelten sollte, verstetigt, zugleich aber auch halbiert werden. Ab Oktober 2020 sind somit 2,50 statt wie aktuell 5,00 Euro vorgesehen. Die dauerhafte Einführung sei notwendig, „um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen“, heißt es im Entwurf. Die ABDA begrüßt das Vorhaben, kann allerdings die Halbierung des Honorars nicht nachvollziehen.Aufstellen von „Apothekenautomaten“ bleibt verboten Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von DocMorris gegen das sogenannte Hüffenhardt-Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem letzten Jahr zurückgewiesen. Damit steht fest: Das Aufstellen von „Apothekenautomaten“ ist DocMorris und anderen ausländischen Arzneimittelversendern in Deutschland untersagt. „Es ist erfreulich, dass […] der Versuch von DocMorris gescheitert ist, unter Hinweis auf die Warenverkehrsfreiheit ungeliebte Spielregeln niederzureißen, um dem Konzern den ungehinderten Zugriff auf den deutschen Arzneimittelmarkt zu ermöglichen. Die hierzulande geltenden Regeln haben nämlich einen Sinn: Sie dienen dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen. Apotheke und Staat tragen Verantwortung“, kommentiert Apothekerin und DAZ.online-Redakteurin Christina Müller.Neues Antibiotikum zugelassen Ein neues Antibiotikum aus einer neuen Stoffklasse – Lefamulin – hat Ende des vergangenen Monats die EU-Zulassung erhalten. Es geht um das Antibiotikum Xenleta des Herstellers Nabriva Therapeutics Ireland DAC. Zum Einsatz kommt es bei Menschen, die an einer Lungenentzündung leiden. Die Zulassung geht auf zwei Phase-III-Studien mit insgesamt knapp 1300 Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie zurück. Demnach stellte sich Lefamulin als ebenso wirksam wie Moxifloxacin heraus. In den USA war der antibiotisch wirksame Arzneistoff aus der Gruppe der Pleuromutiline bereits seit 2019 zugelassen.Grippeimpfungen in der Apotheke – Kritik an Krankenkassen Während in Österreich bereits diskutiert wird, dass Apotheker einen Teil der Coronavirus-Impfungen übernehmen könnten, sobald ein Impfstoff auf den Markt kommt, geht es in Deutschland erstmal „nur“ um Grippeimpfungen. In diesem Zusammenhang wird nun Kritik an den Krankenkassen laut. Geäußert wird sie vom Verband innovativer Apotheken (via). „Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, diesbezüglich Verträge mit den Apotheken oder Apothekengruppen zu schließen. Im Moment versuchen sie aber eher, auf die Bremse zu treten“, erklärte via-Vorstandsmitglied Arndt Lauterbach im Rahmen eines Pressegesprächs. Der Weltapothekerverband hat derweil seine Mitglieder befragt, in welchen Ländern und in welchem Umfang in Apotheken geimpft wird. Das Ergebnis des Berichts: In 36 Ländern und Territorien bieten Apotheker bereits das Impfen als pharmazeutische Dienstleistung an, darunter die USA, Kanada, Australien, Argentinien, Brasilien und Indonesien sowie in Europa zum Beispiel Großbritannien, Frankreich, Finnland und die Schweiz. Tendenz steigend.Hilfestellungen für Pharmaziepraktikum aktualisiert Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat beschlossen, den Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) in der Apotheke zu aktualisieren. Bearbeitungen an den PDF-Dateien, die auf der Homepage der ABDA zur Verfügung stehen, können demnach nun auch online – und damit auch von zuhause aus – vorgenommen werden. Zudem wurden vier ergänzende Arbeitsbögen aktualisiert sowie zwei neue ergänzt. Die neue Möglichkeit der Online-Bearbeitung soll unter anderem den Austausch zwischen PhiP und Apothekern erleichtern.Rund um Corona • Lob aus der Politik: Manfred Weber, Chef der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, hat den Apothekern für ihren laufenden Einsatz während der Corona-Pandemie gedankt. „Ihre großartige Arbeit und der enorme Einsatz haben uns vor dem Kollaps des Gesundheitssystems bewahrt“, sagte Weber. Er kündigte an, mehr gegen Lieferengpässe tun zu wollen und sprach sich gegen weitere Kürzungen im Gesundheitsbereich aus. • Ab heute müssen sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten einem Coronavirus-Test unterziehen. Ausgenommen aus dieser Regelung sind Urlauber, die ein ärztliches Zeugnis mitbringen, das ein negatives Testergebnis anzeigt. Die verpflichtenden Tests sind kostenlos. Bei Nichteinhaltung oder Weigerung drohen den Rückkehrern Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. • Mithilfe einer klinischen Studie soll untersucht werden, ob Molgramostim bei schweren Covid-19-Verläufen hilft. Der Wirkstoff kann dabei inhaliert werden. Bei Molgramostim handelt es sich um den rekombinanten Granulozyten-Makrophagen-Kolonie-stimulierenden Faktor (GM-CSF). Über das Glykoprotein ist bereits bekannt, dass es Schädigungen des Lungengewebes abwenden kann. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Studie mit 1,8 Millionen Euro.

** ** ** ** ** ** **

Du bist Apotheker*in, PhiP, PTA oder PKA und möchtest die AMIRA-Welt in vollem Umfang nutzen? Dann melde dich hier an und werde ein Teil der AMIRA-Welt! Lade deine Berufsurkunde einfach hoch und erhalte regelmäßig deine AMIRA-Box sowie wertvolle Informationen für deinen Alltag!