Mobbing im Apothekenteam – was tun?

Mobbing oder Bossing scheint auch in Apotheken ein Problem zu sein. Wie sollten PTA vorgehen, wenn es sich wirklich um Mobbing im Apothekenteam handelt? AMIRA weiß Rat!

Fachkräftemangel in Apotheken, nicht lieferbare Arzneimittel, eine irrlichternde Gesundheitspolitik und Krankheitswellen bis hin zu Pandemien. Während Apothekeninhaber:innen und Filialleitungen darauf achten müssen, rentabel und wettbewerbsfähig zu bleiben, erhöht sich in vielen Apotheken die Arbeitslast auf dem Rücken des Apothekenteams. Es bestehe die Gefahr, befürchtet die Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft ADEXA auf Nachfrage, dass der allgemeine Druck vermehrt auch mittels Mobbing weitergegeben werde.

Was ist Mobbing im juristischen Sinne?

Dabei betont Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der ADEXA und Business Coach der IHK, dass oft voreilig von Mobbing gesprochen wird: „Mitglieder meinen häufig alle möglichen Arten von Konflikten am Arbeitsplatz und nicht immer das, was rechtlich unter Mobbing fällt.“ Mobbing dient im juristischen Sinne einem höheren Ziel, das nicht von der deutschen Rechtsordnung gedeckt wird – der einfache Knatsch unter Kollegen ist noch kein Mobbing. Vorliegen muss auch der Tatbestand, dass das Verhalten fortgesetzt stattfindet und mit der Zeit immer schlimmer wird. „Im Unterschied zu einem Konflikt oder Kommunikationsstörungen wird Mobbing juristisch als eine systematische Verhaltensweise definiert, mit der jemand angefeindet, diskriminiert oder schikaniert und dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht, seiner Ehre oder seiner Gesundheit verletzt wird“, gibt Juristin Eymers zu bedenken. Wesentlich für Mobbing ist also, dass die Betroffenen in gewisser Weise sehr hilflos sind, weil ein Machtungleichgewicht vorherrscht und jemand das Mobbingopfer absichtlich schädigen möchte.

So schützen sich Apothekenmitarbeiter vor Mobbing

Die Bundesregierung rät in einer Handreichung zur Mobbingprävention, rechtzeitig klare Grenzen zu ziehen. Dafür spricht man die handelnden Personen deutlich an und signalisiert, dass man um eine gemeinsame Lösung bemüht ist. Fruchten diese Versuche nicht, sollten weitere Schritte abgeklärt und Unterstützung durch Freunde, Kolleg:innen oder andere Vertrauenspersonen eingeholt werden. Dabei solle man nicht in Isolation geraten. Wer aktiv oder passiv am Mobbing beteiligt ist, sollte schriftlich in einem „Mobbingtagebuch“ festgehalten werden. Es hilft, sich über Prozesse klar zu werden und Beweismittel zu dokumentieren. Auch Rechtsanwältin Christiane Eymers von der ADEXA betont: „Es ist wichtig, eine schwierige Situation am Arbeitsplatz nicht zu lange hinzunehmen, sondern selbst aktiv zu werden. Dafür können Betroffene sich immer auch Unterstützung holen.“ Die Fachanwältin empfiehlt, auch den Arbeitgeber:innen aufgrund seiner Schutzpflicht in die Verantwortung zu nehmen. „Arbeitgeber:innen müssen Maßnahmen ergreifen, wenn sie Mobbing im Team feststellen. Da sie es nicht immer von allein bemerken können, sollten sie daraufhin angesprochen werden“, betont Eymers. Bevor sich ein Mobbingbetroffener jedoch zu solchen Schritten entschließe, könne ihm ganz persönlich externe Beratung helfen. Ziel eines solchen persönlichen Coachings sei es „eine Strategie zu entwickeln und Mut zu fassen“.

Das Gefährliche an Mobbing: Es handelt sich nicht um einen Konflikt

Um die Dynamik bei Mobbingvorfällen zu bremsen, läuten manche Apotheken zur Teamsitzung oder setzen externe Schlichter:innen (Mediatoren) ein. Solche Schritte sind laut Mobbingexperten jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn: Mobbing ist kein Konflikt, sondern eine interpersonale Dynamik – insofern kann Mediation bei einem Mobbingverdacht auch nicht helfen. Im Gegenteil: Ein falsches Vorgehen kann das Opfer sogar gefährden und die aufgeheizte Atmosphäre weiter anheizen. Ein klügeres Vorgehen seitens des Apothekeninhabers wäre das Einbeziehen eines Mobbingexperten. Dieser weiß von vornherein, dass erkannte Mobbinghandlungen meist nur die Spitze eines Eisbergs sind und Mobbing nicht auf ein logisches Ursache-Wirkungs-Prinzip zurückführbar ist.

Ausweg Kündigung: Woran ist vorher zu denken?

Manchmal helfen alle Interventionen nichts. Dann bleibt nur Abwanderung, sprich ein Stellenwechsel. Die ADEXA-Rechtsexpertin Christiane Eymers sagt, worauf Betroffene achten müssen, wenn sie das Arbeitsverhältnis kündigen möchten: „Wenn noch keine Anschlussbeschäftigung vorliegt, müssen Betroffene darauf achten, keine Nachteile hinsichtlich eines Anspruches auf Arbeitslosengeld zu haben. Eine Eigenkündigung oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages führen in der Regel dazu, dass eine Sperre beim Arbeitsamt verhängt wird.“ Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt, den Arbeitsplatz aufzugeben. Als gewichtiger Grund für eine Kündigung können „gesundheitliche Beeinträchtigungen“ angeführt werden. Diesen wichtigen Grund bescheinigt die Ärztin oder Arzt. Insofern sollte rechtzeitig im Zuge des Mobbings ein Arzt oder Ärztin aufgesucht werden, der die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Mobbing dokumentiert.