Urlaubsanspruch in der Apotheke – deine Rechte

Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen kommt wieder die Frage nach dem eigenen Urlaubsanspruch auf. Wer hat Vorrang? Damit es zu keinen internen Unstimmigkeiten kommt, haben wir eine Übersicht für dich erstellt.

Urlaubsanspruch: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Diese Frage ist einfach zu beantworten: Du solltest zuerst deinen Arbeitsvertrag überprüfen, der die Urlaubstage aufführen muss. Im Falle des Rahmentarifvertrags Nordrhein oder Bundesrahmentarifvertrags stehen den Angestellten 33 Werktage zu. Falls du länger als fünf Jahre dem Betrieb angehörst, erhöht sich die Anzahl auf 34 Tage. Du hast keinen Arbeitsvertrag für das ganze Kalenderjahr? Dann steht dir ein Zwölftel des tariflichen Urlaubsanspruchs je vollendeten Kalendermonat zu.

Wenn der Urlaubsanspruch nicht tariflich festgelegt ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Tagen gelten.

Urlaubsantrag einreichen und erhalten: Der Bundesrahmentarifvertag hilft weiter

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin müssen den Antrag spätestens nach vier Wochen genehmigen oder ablehnen. Am besten sollte der Urlaubsantrag immer schriftlich eingereicht werden. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder aufgrund von anderer, sozial schutzwürdiger Teamkolleg:innen darf der Urlaub abgelehnt werden.

Doch wie werden dringende betriebliche Belange definiert? Dazu zählen in der Apotheke zum Beispiel die erkältungsintensive Zeit, aber auch die aktuelle Corona-Lage und die stetig neuen Aufgaben (Maskenverteilung, digitaler Impfnachweis etc.) sind besondere arbeitsintensive Prozesse, die zu einem Ablehnen des Urlaubsantrags führen können. Der personelle Engpass, der bei jedem Betrieb aufgrund von Urlaubsanspruch zum Alltag gehört, gehört jedoch nicht zu diesen Belangen.

Wer hat Anspruch in den Sommerferien? Wer hat Vorrang?

Zusätzlich müssen auch die sozialen Faktoren einbezogen werden: Hat die/der Angestellte schulpflichtige Kinder oder eine:n Lebenspartner:in, der/die an die Schulferien gebunden ist? Natürlich wird der Person mit den schulpflichtigen Kindern oder dem/der erwähnten Partner:in die Urlaubstage vorzugsweise zugesprochen.

Wie muss entschieden werden, wenn sich zwei „gleich Schutzwürdige“ für denselben Zeitraum frei nehmen möchten? In diesem Fall sind Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit ausschlaggebende Punkte. Natürlich muss auch berücksichtigt werden, wer zum ersten Mal Urlaubsanspruch einreicht und wer bereits zu beliebten Reisezeiten Urlaub genommen hat.

Urlaubsanspruch bei einem Minijob und Teilzeit

Teilzeitmitarbeiter:innen sind ebenfalls vollwertige Teammitglieder. Auch als Minijobber:in besitzt du daher einen Urlaubsanspruch, der im Arbeitsvertrag geregelt sein muss. Falls es keine andere Regelung gibt, ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche und nicht die Arbeitsstunden entscheidend. Die Rechnung sieht wie folgt aus:

Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) : 6 = individueller Anspruch

Wenn du als Minijobber:in beispielsweise drei Tage pro Woche fünf Stunden arbeitest, stehen dir zwölf Tage Urlaubsanspruch zu; bei fünf Tagen à zwei Stunden sind es zwanzig Tage.

Urlaubsanspruch: Was gilt bei Elternzeit und Mutterschutz?

Während der Elternzeit besteht weiterhin dein Urlaubsanspruch, Arbeitgeber:innen dürfen ihn allerdings kürzen. Wenn sie aktiv auf den zugrundeliegenden § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zurückgreifen, darf der Urlaub um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden.

Das bedeutet: Wenn dir 33 Urlaubstage pro Jahr zustehen und du drei volle Kalendermonate in Elternzeit gehst, ermöglicht das eine Kürzung um (33 : 12 x 3 =) 8,25 Urlaubstage. Damit verbleibt zunächst ein Resturlaub von 33 – 8,25 = 24,75 Urlaubstagen. Laut § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind mindestens halbe auf volle Urlaubstage aufzurunden. In unserem Beispiel verbleiben dir somit 25 Urlaubstage.

Wichtig: Nur volle Kalendermonate können gekürzt werden. Nimmst du beispielsweise von Mitte Januar bis Mitte April Elternzeit können lediglich Februar und März in die Rechnung einkalkuliert werden.

Falls du dich im Mutterschutz befindest, bist du von der Arbeit freigestellt und musst keine Arbeitsleistung erbringen. Urlaubsanspruch steht dir allerdings weiterhin zu, da der Mutterschutz gesetzlich als Beschäftigungszeit geregelt ist (§ 24 Mutterschutzgesetz). Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs ist nicht erlaubt.

Resturlaub: Wann verfällt er? Und was passiert bei Kündigung oder Krankheit?

Resturlaub entsteht, wenn du deinen Urlaubsanspruch im laufenden Jahr nicht vollständig verbrauchst. Er wird nicht automatisch in das neue Jahr übernommen. Laut § 7 III Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden, andernfalls verfällt er. Ausschließlich bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (zum Beispiel Krankheit oder Elternzeit) ist eine Mitnahme in das neue Jahr möglich, der jedoch bis zum 31. März beansprucht werden muss. Ansonsten verfällt er ebenfalls.

Bei Krankheit geht der Resturlaub in das neue Jahr über und muss bis zur genannten Frist genommen werden – doch: Wenn die Krankheit über den Zeitraum hinaus besteht, verfällt der gesetzliche Mindesturlaub erst spätestens 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Er ist nach Ablauf der 15 Monate auch nicht abzugelten.

Falls jedoch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, besteht eine Ausnahme und eine finanzielle Abgeltung ist möglich – das sogenannte Urlaubsentgelt. Doch nur wenn vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch nicht mehr abgegolten werden kann. Falls eine sofortige Freistellung nach der Kündigung ausgesprochen wird, werden die verbleibenden Urlaubstage eingerechnet. Dafür muss aber auch das Urlaubsentgelt ausgezahlt werden.

Resturlaub in der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht – wie bereits erwähnt – der volle Urlaubsanspruch. Bis zum Beginn der Elternzeit nicht genommener Urlaub verfällt nicht. Er bleibt über mehrere Jahre bestehen: Die begrenzt mögliche Übertragung von Resturlaub in das Folgejahr ist während der Elternzeit ungültig.

Falls in der Elternzeit ein weiteres Geschwisterkind geboren wird, kann sich infolge einer verlängerten Elternzeit weiterer Urlaub ansammeln. Nach dem Ende einer Elternzeit kann es im darauffolgenden Jahr passieren, dass der vorhandene Urlaub verfällt.