Apps auf Rezept: Digitalisierung im Gesundheitswesen
<p>Die Digitalisierung hält Einzug in das Gesundheitswesen. Ein 2019 beschlossener Gesetzesentwurf ermöglicht es Ärzt*innen, ihren Patient*innen Gesundheits- und Fitness-Apps zu verschreiben. Die Kosten trägt die Krankenkasse.</p>
Am 10. Juli 2019 hat die Bundesregierung das sogenannte „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) verabschiedet. Durch diesen Gesetzesentwurf ist Deutschland das erste Land, in dem es digitale Applikationen auf Rezept gibt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens erreichen, dass die Patienten- und Patientinnenversorgung verbessert und die Arbeit von Ärzt*innen erleichtert wird.
Des Weiteren soll dieser Entwurf die digitale Vernetzung der Gesundheitsbranche – beispielsweise die flächendeckende, elektronische Gesundheitskarte – vorantreiben. Deshalb verpflichtet das Bundesgesundheitsministerium, Apotheken und Krankenhäuser sich bis 2021 der sogenannten „Telematik-Infrastruktur“ (TI) anzuschließen, ermöglicht aber auch einen freiwilligen Anschluss für Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Hebammen und Physiotherapeut*innen. Die Kosten für diesen Anschluss werden erstattet. Ärzt*innen, die sich nicht an der digitalen Versorgung beteiligen, können ab dem 01. März 2020 sogar die Honorare gekürzt werden.
Ablauf und Prüfung: Digitalisierung im Gesundheitswesen
Welche Apps wir auf Rezept bekommen, hängt von der Erkrankung bzw. den Beschwerden und auch vom Angebot der Krankenkassen ab. Dieses variiert, aber es gibt auch Überschneidungen. Entweder beauftragen die Krankenkassen Entwickler*innen für eine Applikation oder die Entwickler*innen selbst können ihre Apps zur Prüfung bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen. Nach Eingang des Antrages wird die App maximal drei Monate auf Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und den Nachweis eines realisierbaren, positiven Versorgungseffekt für die Patient*innen geprüft.
Bei Bestehen wird die „digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGa) für ein Jahr vorläufig in das DiGa-Verzeichnis aufgenommen. Innerhalb dieser Zeit muss nachgewiesen werden, dass die Anwendung die Patienten- und Patientinnenversorgung tatsächlich verbessert. Wenn dies der Fall sein sollte, wird sie dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen und kann weiterhin von Ärzt*innen verschrieben werden.
Diese Apps gibt es auf Rezept
Das DiGa-Verzeichnis führt im Moment zehn Applikationen auf, drei von diesen sind bereits dauerhaft aufgenommen und können bundesweit zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse von Ärzt*innen verschrieben werden:
- Elevida:Elevida: für Patient*innen, die an Multipler Sklerose (MS) und Fatigue (anhaltende Müdigkeit) erkrankt sind; bietet Wissen zur kognitiven Verhaltenstherapie und entsprechende Übungen, Tagebuchfunktion und Informationen
- Invirto:Invirto: digitale Therapie, die die häufigsten Angststörungen (Agoraphobie, soziale Phobie, Panikstörungen) behandelt, 16 Stunden therapeutisches Schulungsmaterial und vier Stunden Virtual-Reality-Material für verschiedene Angstsituationen, Begleitung und Feedback durch Psychotherapeut*innen
- Kalmeda:Kalmeda: dreimonatige Tinnitus-Therapie auf Basis kognitiver Verhaltenstherapie; entwickelt von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Psycholog*innen
- M-sense Migräne:M-sense Migräne: Personalisierte Migräne- und Kopfschmerztherapie, Beobachtung und Analyse individueller Muster und Angebot von nicht-medikamentösen Therapien, Berechnung vom Einfluss verschiedener Auslöser von Schmerzattacken
- RehappyRehappy: entwickelt für Patient*innen nach einem Schlaganfall; die Inhalte werden individuell auf die Nutzer*innen angepasst; Informationen, Alltagstipps und personalisierte Hilfestellungen (Checklisten für Anträge, Arzt- und Therapieterminen, Alltagsorganisation)
- Selfapy:Selfapy: zwölfwöchige Therapie von Depression und anderen psychischen Belastungen; individuell angepasste, psychologische Online-Kurse; Informationen
- Somnio:Somnio: digitales Schlaftraining, Einstellung des individuellen Schlafverhaltens, Informationen, personalisiertes Schlaftraining, Schlaftagebuch
- Velibra:Velibra: dreimonatige Therapie (erweiterbar auf sechs Monate) von Angststörungen basierend auf kognitiver Verhaltenstherapie; therapeutische Techniken und Übungen, Informationen
- Vivira:Vivira: Bewegungstherapieergänzung, individuell angepasste Übungen zur Schmerzreduktion
- Zanadio:Zanadio: Adipositas-Therapie, durch Ernährungsexperten individuell zusammengestelltes Programm, digitale Tools für Messung der Fortschritte, Kontakt mit Sport- und Ernährungsexpert*innen
Weitere Apps sind je nach Krankenkasse variabel. Welche digitalen Helfer deine Krankenkasse anbietet, kannst du hier nachlesen.
Welche Meinung vertrittst du zu Gesundheits-Apps und zur Digitalisierung im Gesundheitswesen? Hast du sie schonmal genutzt oder gar im privaten oder beruflichen Umfeld empfohlen? Schreib deine Erfahrungen in die Kommentare.