Konservierungsmittel Teil II: Manchmal geht´s auch ohne

Nebenwirkungen von Konservierungsstoffen in Arzneimitteln? Klar, auch die gibt´s natürlich. Was du bedenken musst und welche Alternativen es gibt, erfährst du in Teil zwei unserer Mini-Serie über Konservierungsmittel.

Welche Nebenwirkungen gibt es? Gibt es Alternativen?

Einige Konservierungsmittel (z. B. Benzalkoniumchlorid, Sorbinsäure, Benzoesäure) können nach Anwendung zu allergischen und/oder pseudoallergischen Reaktionen führen. Benzalkoniumchlorid beispielsweise wird in Augentropfen und Nasensprays angewendet. Die Substanz kann bei längerer Anwendung zu einem trockenen Auge führen und die Hornhaut des Auges angreifen. Die oberste Hornhautschicht wird dadurch dünner und durchlässiger für andere Wirkstoffe, deren unerwünschte Wirkungen daraufhin verstärkt werden können. In Nasensprays führt Benzalkoniumchlorid zu einer Belastung der Nasenschleimhaut und Behinderung der Flimmerhärchen, die für die Selbstreinigungsfunktion der Nase notwendig sind. Diese können sich durch das Konservierungsmittel nicht oder nur sehr eingeschränkt bewegen.

Für bessere Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen empfehlen sich daher konservierungsmittelfreie Augentropfen und Nasensprays. Doch nicht bei jeder Darreichungsform ist eine solche Alternative greifbar. Wenn Kundinnen und Kundin über Intoleranzen gegenüber einem bestimmten Konservierungsmittel berichten, sollte zumindest ein Präparat mit einem verträglicheren Konservierungsmittel empfohlen werden. Bei Rx-Verordnungen müssen gegebenenfalls Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Auch Hilfsstoffe wie Konservierungsmittel können diese begründen.

Kann man auf Konservierungsmittel verzichten?

Wasserfreie Zubereitungen müssen generell nicht konserviert werden, das gilt auch für bestimmte Dermatika-Grundlagen, die wasserfrei sind und in der Rezeptur zum Einsatz kommen. Als Beispiele sind hier Hydrophile Salbe DAB, Weißes oder Gelbes Vaselin Ph. Eur. und emulgierendes hydrophiles Basisgel DAC zu nennen. Auch wenn das Wasser in der inneren Phase der Grundlage enthalten ist (z. B. bei Kühlcreme DAB, Wollwachsalkoholsalbe DAB, Lanolin DAB), ist aufgrund der geringen mikrobiellen Anfälligkeit keine Konservierung erforderlich. Manchmal ist auch der Wirkstoff selbst antimikrobiell, dann entfällt die zusätzliche Konservierung ebenfalls. Das ist beispielsweise bei Aluminiumchlorid-Hexahydrat, Povidon-Iod, Salicylsäure und Zinkoxid der Fall. Bei Rezepturarzneimitteln ist eine konservierungsmittelfreie Zubereitung häufig zu Lasten der Haltbarkeit möglich, manchmal sogar erwünscht (z. B. Augentropfen in Einmalbehältnissen zur Anwendung nach einer OP).

Außerdem ist es bei Fertigarzneimitteln manchmal möglich, dass eine Kontamination des Inhalts aufgrund technologischer Vorkehrungen vermieden wird. Es gibt Augentropfen und Nasensprays ohne Konservierungsmittel, die gewährleisten, dass nach der Anwendung keine Keime eindringen (z. B. Hylo-Comod (Ursapharm), Nasenspray-ratiopharm Erwachsene (ratiopharm), etc.).

Wie werden Konservierungsmittel in Rezepturarzneimitteln ausgewählt?

Bei Rezepturarzneimitteln ist darauf zu achten, dass es zu Inkompatibilitäten mit anderen Wirk- und Hilfsstoffen kommen kann. Je Rezeptur sollte auch nur ein Konservierungsmittel eingesetzt werden. Daher ist dieses mit Bedacht auszuwählen. Wichtig sind zudem Anwendungsart, pH-Wert der Zubereitung und ausreichend hohe Konzentration. Auf letzteres sollte besonderes Augenmerk gelegt werden: Denn ist das Konservierungsmittel zu niedrig dosiert, können sich Mikroorganismen vermehren, was kontraproduktiv ist.

Weiterhin sollte Benzalkoniumchlorid nicht in Zubereitungen für die orale Anwendung und Sorbinsäure nicht in Zubereitungen zur Anwendung am Auge genutzt werden. Propylenglycol eignet sich gut für basische Rezepturen und bei Dermatika sind Sorbinsäure und Benzoesäure ideal. Das Konservierungsmittel wird in der Regel zusammen mit der eingesetzten Konzentration auf dem Rezepturetikett angegeben.

Teil I verpasst? Hier schnell nachholen!