Sonderurlaub in der Apotheke – Anspruch bei Todesfall, Hochzeit & Co.
Wie ist Sonderurlaub gesetzlich geregelt? Muss dir dein:e Arbeitgeber:in die Extra-Tage genehmigen? Wie viele Tage an Sonderurlaub stehen dir bei Todesfall, Hochzeit oder Geburt zu? Hier findest du einen Überblick.
Sonderurlaub im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – die bezahlte Freistellung
Im BGB findet sich unter § 616 Vorübergehende Verhinderung folgende Definition zum Sonderurlaub:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Falls bei dir als Arbeitnehmer:in eine Ausnahmesituation vorliegt, kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Sonderurlaub genehmigen. Hierzu zählen in den meisten Fällen, der Todesfall eines Angehörigen, die eigene Hochzeit oder die Geburt des Kindes. Da das BGB die Gründe nicht weitergehend definiert, orientieren sich die meisten Arbeitgeber:innen am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). In der Apotheke regeln – je nach Bundesland – der Bundesrahmentarifvertrag oder der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV) die arbeitsrechtlichen Bedingungen hierzu.
Gründe und Dauer für einen bezahlten Sonderurlaub
Es gibt verschiedene Gründe und eine unterschiedlich festgelegte Dauer für einen Sonderurlaub – sie sehen wie folgt aus:
- Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin (1 Tag)
- Eigene Hochzeit Eigene Hochzeit (1 Tag)
- Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin, naher Angehöriger (Verwandtschaft 1. Grades) oder Kinder sowie Eltern Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin, naher Angehöriger (Verwandtschaft 1. Grades) oder Kinder sowie Eltern (1 Tag)
- Schwere Krankheit des Kindes Schwere Krankheit des Kindes (bis zu 5 Tage)
- Schwere Erkrankung eines Angehörigen im eigenen HaushaltSchwere Erkrankung eines Angehörigen im eigenen Haushalt (1 Tag)
- ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann (die Dauer richtet sich nach Behandlungslänge und Anfahrts- sowie Abfahrtszeit)
- Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten – beispielsweise Zeugenaussagen vor Gericht oder Wahlen
- Teilnahme an Veranstaltungen von Berufsverbänden oder Gewerkschaften Teilnahme an Veranstaltungen von Berufsverbänden oder Gewerkschaften (bis zu 10 Arbeitstage)
Wie du siehst, gibt es einige Fälle von Sonderurlaub – wie auch den Gerichtstermin oder die Pflege eines Angehörigen. Im nächsten Abschnitt klären wir häufige Fragen zu den Extra-Tagen.
Ist Bildungsurlaub gleich Sonderurlaub?
Der Bildungsurlaub ist vom Sonderurlaub abzugrenzen, denn es handelt sich um eine Weiterbildung bzw. Fortbildung. Bei deiner Teilnahme muss dir dein Gehalt fortgezahlt werden. Laut Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ist der Bildungsurlaub wie folgt geregelt:
1. Apotheker erhalten für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Gehaltes. Für Apothekerassistenten, Pharmazie-Ingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten beträgt der Bildungsurlaub für fachliche Fortbildungsveranstaltungen fünf Werktage und für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten drei Werktage, jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren.
2. Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmalig nach einer Wartezeit von sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Teilansprüche können nicht erworben werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, soweit der Mitarbeiter für den laufenden Zweijahres-Zeitraum bereits von einem früheren Arbeitgeber Bildungsurlaub erhalten hat. Hierüber hat der Mitarbeiter eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorzulegen, zu deren Ausstellung dieser verpflichtet ist. [Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter 2020 (§12): 7]
Erhältst du Sonderurlaub, weil du die Kinderbetreuung aufgrund einer angeordneten Quarantäne übernehmen musst?
Nein, aber du musst auch nicht deinen regulären Erholungsurlaub nehmen. Wenn Kita- oder Schulschließung aufgrund einer behördlichen Anordnung geschieht, steht dir laut Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Verdienstausfall Corona-Kinderkrankengeld und eine Entschädigung wegen Kinderbetreuung zu. Welche Aspekte du beachten musst, erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Steht dir Sonderurlaub für dein soziales Engagement zu?
Falls du ein öffentliches Ehrenamt (zum Beispiel im Bereich Jugendarbeit oder Feuerwehr) ausführst, steht dir in jedem Bundeland eine andere Anzahl von Tagen als Sonderurlaub zu: In Bayern sind es beispielsweise 15 Tage, in Hessen 12 Tage und Mecklenburg-Vorpommern 5 Tage. Ein privates Ehrenamt – wie Sportverein oder Tierschutzorganisation – gehören nicht zu dieser Sonderregelung.
Auch Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitsweisen oder in Prüfungs-, Bildungsausschüssen oder Ausbildungskommission zählen nicht zum Sonderurlaub. Die Apothekeninhaberin bzw. der Apothekeninhaber können dir je nach Belastung des Betriebes jedoch eine unbezahlte Freizeit genehmigen. Falls du ehrenamtlich der Tarifkommission von ADEXA angehörst und an Verhandlungen teilnimmst, ist ein Arbeitstag im Kalenderjahr bezahlte Freizeit.
Gibt es Sonderurlaub bei Naturkatastrophen und Unwetterschäden wie Hochwasser?
Wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer wegen einer Naturkatastrophe oder eines Bahnstreiks nicht zur Arbeit erscheinen kann, steht kein Sonderurlaub zu. Falls das eigene Haus oder die Wohnung beispielsweise vom Hochwasser betroffen ist, sind gesetzlich ein bis zwei Tage an Sonderurlaub vorgegeben. Falls du mehr Zeit benötigst, musst du eine zusätzliche Freistellung mit deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin absprechen und ausreichend begründen.
Darfst du Sonderurlaub in der Probezeit nehmen?
Ja, Sonderurlaub steht dir auch in der Probezeit zu.