Wochenrückblick 27. – 31. Juli 2020
Von verpflichtenden Corona-Tests über Krätzefälle bis hin zum Rückruf von Glastrinkflaschen – hier kommen die relevantesten Nachrichten dieser Woche. Von uns für euch.
Corona-Tests für Reiserückkehrer
Bundesbürger, die ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, müssen sich nach der Rückkehr einem kostenfreien Corona-Test unterziehen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt diese Neuerung folgendermaßen: „Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen. Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“. Die Grundlage dieser Regelung beruht auf § 5 Abs. 2 Nr. 1e des Infektionsschutzgesetzes.
Alkohol bleibt steuerfrei
Die Zollbehörden hatten sich im März darauf geeinigt, dass Apotheken zur Herstellung von Desinfektionsmitteln als Biozide steuerfrei auch unvergällten Alkohol verwenden dürfen. Die befristete Regelung wird nun bis zum 31.12.2020 verlängert.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat kürzlich gefordert, dass die Herstellung von Handdesinfektionsmittel in den Apotheken auch über den Stichtag (31.10.2020) gewährleistet wird. Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.
Steigende Zahl von Krätzefällen
In der vergangenen Woche meldete die AOK NORDWEST einen deutlichen Anstieg der Krätzefälle in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2019 wurden über 13 400 Fälle verzeichnet – zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Symptome äußern sich folgendermaßen:
- starker Juckreiz und/oder leichtes Brennen der Haut
- Bläschen (gefüllt mit Flüssigkeit oder Eiter) und Pusteln, manchmal Knötchen
- Hautausschläge
- Krustenbildung (nach dem Aufplatzen der Bläschen)
Keine Werbegeschenke – Kuschelsockenstreit beendet
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Apothekerin gegen das Berufungsurteil im sogenannten „Kuschelsockenstreit“ abgewiesen. Die Apothekerin hatte an ihre Kunden bei der Rezepteinlösung verschreibungspflichtiger Arzneimittel Gutscheine für Kuschelsocken oder Geschenkpapier verteilt.
Die Handlung stellt einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung dar und ist auch weiterhin für deutsche Apotheken verboten. Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland dürfen dagegen Gutscheine und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Verträge zu Homecare-Produkten bei der AOK
Falls deine Apotheke einen Vertrag zu Inkontinenzprodukten mit der AOK abgeschlossen hat, muss bei der Abrechnung im Juli aufgepasst werden. Durch die Mehrwertsteuerabsenkung stimmt der angezeigte Preis in der Warenwirtschaft bei einigen Systemen nicht: Der Betrag muss manuell auf 23,88 Euro angepasst werden.
Achtung: Metallsplitter an Voltaren-Trinkflaschen
Der Voltaren-Hersteller GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG (GSK) hat in den letzten Wochen an Apotheken Gratis-Trinkflaschen aus Glas mit Neopren-Schutzhülle verschickt. Nun kam der Rückruf: Denn der Verschluss ist unsauber verarbeitet und Metallsplitter können abstehen. Kunden – sofern möglich – und Mitarbeiter sollen über die Risiken informiert werden. Die Flaschen sollen auf Kundenseite umgehend entsorgt werden. Die restlichen in der Apotheke befindlichen Originalflaschen werden in der kommenden Woche vom Unternehmen abgeholt.
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