Wochenrückblick: Neue Arzneimittel, Umbenennung von Corona-Impfstoffen, Hitzetelefon für ältere Bürger

Im August sind wieder einige neue Präparate auf dem deutschen Arzneimittelmarkt zugelassen worden. Die aktuelle Hitzewelle erfordert Schutz von gefährdeten Bürgern, dabei soll das Hitzetelefon helfen. Janssen Corona-Impfstoffe wurden umbenannt.

Neue Arzneimittel im August

Wieder sind zum 1. August 2022 fast 100 neue Präparate auf den deutschen Arzneimittelmarkt gekommen. Dabei sind zwar einige Reimporte, die keine wirkliche Neuerung darstellen, aber auch neue Wirkstoffe für relevante Erkrankungen finden sich auf der Liste. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Medikament “Desveneurax” der Firma neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Es handelt sich um Retardtabletten mit 50 beziehungsweise 100 mg Desvenlafaxin – dem aktiven Metaboliten von Venlafaxin – zur Behandlung von Major Depressionen (ICD-10: unipolare Depression oder einfach depressive Erkrankung) bei Erwachsenen. Im Grunde genommen sind die Wirkstoffe Venlafaxin und Desvenlafaxin als starke und selektive Inhibitoren von Serotonin- und Noradrenalin-Transportern pharmakologisch vergleichbar. Es gibt auch bei den bekannten Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten keine erwähnenswerten Unterschiede. Für den Patienten ist vor allem wichtig, dass er die Tabletten unzerkaut und unzerdrückt immer zur gleichen Tageszeit einnehmen muss.

Krankenkassen sollen Rezeptur-Fiebersäfte erstatten

Da die Belieferung der kleinen Patienten mit Fiebersäften weiterhin problematisch bleibt, haben sich das BfArM, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) darauf geeinigt, dass die Apotheken vor Ort ersatzweise zur Überbrückung des Engpasses auf die Herstellung einer entsprechenden Rezeptur zurückgreifen dürfen. Diese Bedingungen müssen allerdings erfüllt werden, wenn du in deiner Apotheke entsprechend tätig sein möchtest:

• eine Verschreibung des Fiebersaftes muss vorliegen

• der Fiebersaft muss für die Taxierung und den nötigen Hash-Code allein auf dem Rezept verordnet sein

• die Nichtverfügbarkeit muss dokumentiert werden (Dokumentation in den Warenwirtschaftssystemen ist ausreichend)

• vorher muss eine Rücksprache zu medikamentösen Alternativen mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin stattfinden und das muss auch auf dem Rezept gekennzeichnet werden

• sollte die Nichtverfügbarkeit durch das BfArM nachgewiesen werden, was noch nicht der Fall ist, dann darf auch eine Defekturherstellung ohne Nachweis vorheriger regelmäßiger ärztlicher Verordnungen erfolgen

Neuer Name für den Corona-Impfstoff von Janssen

COVID-19 Vaccine Janssen heißt jetzt “JCOVDEN® Janssen”, daher wurden sowohl das Formblatt zur Begleitdokumentation der COVID-19-Impfstoffe als auch die SOP zum Umgang mit COVID-19 Vaccine Janssen in der Apotheke geändert. Die Zusammensetzung des Impfstoffes selbst hat sich allerdings nicht verändert. Zudem ist die Bezeichnung der jeweiligen BUND-PZN angepasst worden.

Alter NameNeuer NameBund-PZN
COVID19 VACCINE JANSSEN BUNDJCOVDEN JANSSEN BUND17377648
COVIDVACC JANSSEN BUND APOJCOVDEN JANSSEN BUND APO17980238
COVID19 VACCINE JANSSEN BUND OEGDJCOVDEN JANSSEN BUND OEGD17755731

E-Rezept: Kassen sichern Retax-Friedenspflicht zu

Eine gute Nachricht zur Einführung des E-Rezeptes im September für alle Apotheken in den Bundesländern, die zuerst betroffen sind: Die Krankenkassen haben eine Friedenspflicht für technisch fehlerhafte E-Rezepte in der Anfangszeit beschlossen. Hier wird es also keine Retaxationen geben und die Krankenkassen übernehmen auch dann die Arzneimittelkosten, wenn kleinere technische Fehler vorliegen. Es soll darum gehen, Vertrauen beim Bürger zu schaffen, der verunsichert wird, wenn er wieder in die Arztpraxis zurückgehen müsste, um Fehler korrigieren zu lassen. Ziel der Gematik ist es, die “E-Rezept-Rückläufer”, die sich stattdessen ein Muster 16 Rezept ausstellen lassen müssen, auf unter 3 % zu halten. Eine fehlende Dosierungsangabe ist übrigens Pflichtangabe und damit auch kein Retaxgrund mehr beim E-Rezept.

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen ist es – vorerst befristet bis Ende November – wieder möglich, sich bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege telefonisch krankschreiben zu lassen. Das beschlossen am Donnerstag, den 4. August 22, der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Kliniken. Eine solche Krankschreibung ist vorerst auf eine Woche befristet und kann telefonisch auch maximal um eine weitere Woche verlängert werden. Die DAK würde diese Regel gerne verstetigt sehen, denn sie helfe dabei, Ansteckungsrisiken zu minimieren, so dass die Arbeitskraft und die Gesundheit der Kollegen auf diese Weise geschont werden.

Das Hitzetelefon soll ältere Menschen schützen

Die Hitzewelle, die zurzeit über Deutschland hinwegfegt, kann besonders für alte und kranke Menschen gefährlich werden – manchmal sogar lebensgefährlich. Treten Mineralienverlust und Wassermangel durch ein im Alter häufig fehlendes Durstgefühl ein, so stellen sich oft Kreislauf- und Nierenprobleme sowie Verwirrtheit bis hin zu Bewusstlosigkeit ein. Der letzte Sommer, der mit ähnlich hohen Temperaturen und Trockenheit daherkam, forderte so in Deutschland mindestens 8400 Todesopfer. Manche Städte haben daher ein Hitzetelefon ins Leben gerufen, von dem aus alte und allein lebende Menschen sich bei Temperaturen von mehr als 30 Grad durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin morgens anrufen lassen können. Diese weisen die Menschen dann auf die Hitze hin und fordern sie auf, regelmäßig zu trinken, die Wohnung rechtzeitig abzudunkeln, damit sie kühl bleibt und gegebenenfalls ihre Medikamente anzupassen. Haben die Mitarbeiter den Eindruck, dass es der angerufenen Person nicht gut geht, kümmern sie sich darum, dass ein Nachbar, ein Angehöriger oder der Hausarzt nachschaut. Kanntest du das Angebot schon und findest du es sinnvoll?