Wochenrückblick: Fortschritte im Kampf gegen Corona und Neues zum E-Rezept und Masernimpfung

Es wurde ein neuer Antikörper gegen das Coronavirus gefunden, Ärzte dürfen Paxlovid künftig dispensieren. Die Impfpflicht gegen Masern wurde als rechtens eingestuft und die ABDA startete Werbekampagnen für das E-Rezept.

Zolgensma - Todesfälle bei Kindern

Zolgensma – ein gentherapeutisches Medikament des Herstellers Novartis mit dem Wirkstoff Onasemnogen-Abeparvovec – wird bei spinaler Muskelatrophie eingesetzt. Nun sind in den USA zwei Kinder nach einer Behandlung mit dem als teuerstes Medikament der Welt geltenden Präparat an akutem Leberversagen gestorben. Das bestätigte auch der Pharmakonzern in einer Stellungnahme: "Nach zwei Todesfällen in jüngster Zeit und in Übereinstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden wir die Kennzeichnung aktualisieren, um darauf hinzuweisen, dass über tödliches akutes Leberversagen berichtet wurde". Eine einzelne Anwendung kostet etwa zwei Millionen Euro.

Neuer Antikörper gegen SARS COV-2 gefunden

Der beste Trick des Corona-Virus um den Impfungen zu entgehen war bislang das Entwickeln immer neuer Mutationen, bei denen die Impfungen nur schlecht oder gar nicht mehr greifen. Nun hat ein Forschungsteam um Dr. Sai Luo und Dr. Frederick Alt von der Harvard Medical School in Boston einen Antikörper gesucht und gefunden: Dieser kann alle bisher bekannten Virusvarianten von SARS-CoV-2 neutralisieren. Er blockiert das Verschmelzen der äußeren Virushülle mit der Zellmembran, so dass das Virus zwar andocken, aber nicht in die Körperzelle eindringen kann. Bislang wurde der Antikörper nur an Mäusen getestet, aber diese Entdeckung gibt wieder Hoffnung auf eine weitere starke Waffe im Kampf gegen Corona. Währenddessen hat Großbritannien den ersten bivalenten Impfstoff zugelassen, der auch gegen eine Infektion mit der Omikron-Variante helfen soll: „Spikevax bivalent Original/Omicron“ von Moderna.

Ärzte dürfen Paxlovid dispensieren

Seit Donnerstag, den 18.08.2022, können Hausärzte bis zu fünf Packungen Paxlovid vorrätig halten und direkt an COVID-19-Patienten abgeben. Das Medikament soll verstärkt abgegeben werden, da viele Einheiten im kommenden Februar verfallen werden und es der vulnerablen Personengruppe helfen soll, die Erkrankung besser zu überstehen. Die ABDA hatte den Plänen im Vorfeld vehement widersprochen (wir berichteten), ihre Bedenken wurden jedoch nicht geteilt. Hausärzte erhalten für die Abgabe von Paxlovid eine Vergütung von 15 Euro, genau wie die Apotheken auch (zuzüglich Umsatzsteuer), wenn sie Paxlovid abgeben. Wird das Medikament an Ärzte oder vollstationäre Einrichtungen geliefert, erhalten sie zusätzlich 8 Euro inklusive Umsatzsteuer je Lieferung. Ärzte können das Arzneimittel aber natürlich auch weiterhin ganz normal zur Einlösung in der Apotheke verordnen. Die Apotheke erhält in diesem Fall weiterhin eine Vergütung von 30 Euro je Packung (und ggf. 8 Euro für den Botendienst). Diese Vergütungsregelungen gelten vorerst nur bis Ende September.

Erleichterte Abgaberegeln sollen verlängert werden

Eine gute Nachricht zum Wochenende – das Bundesgesundheitsministerium plant, die erleichterten Abgaberegelungen mindestens bis zum 7. April 2023 zu verlängern. Ebenso soll es bis zu diesem Datum möglich sein, dass in Apotheken gegen Corona geimpft werden darf. Somit können die Apotheken also noch über den November hinaus mit weniger bürokratischen Hürden ihre Patientinnen und Patienten besser versorgen und betreuen, wenn die Änderungsanträge zum COVID-19-Schutzgesetz durch die Ressorts positiv beschieden werden. Der größere Entscheidungsspielraum, bei Lieferengpässen auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückzugreifen sowie die Patientinnen und Patienten mittels eines Botendienstes zu versorgen, sind wichtige Werkzeuge geworden, die nicht nur die ABDA gerne ganz verstetigt hätte. Die Verlängerung ist immerhin schon einmal ein wichtiger Schritt. Wie seht ihr das? Könnt ihr euch vorstellen, nach über zwei Jahren mit den gelockerten Regelungen wieder zum alten und unflexiblen System zurückzukehren?

Das E-Rezept kommt, die Kampagnen auch

Pünktlich vor dem Start des E-Rezeptes in den ersten beiden Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe hat die Imagekampagne der ABDA begonnen. Ab dem 1. September zeigen bundesweite Plakataktionen zum Thema E-Rezept vier Wochen lang im öffentlichen Raum, dass die Vor-Ort-Apotheke weiterhin der erste Ansprechpartner in Sachen Rezept sein wird – ob digital oder in Papierform. Zudem hat die ABDA drei E-Rezept-Videos für die Sozialen Medien in Auftrag gegeben, die das gleiche Ziel verfolgen, von denen das erste in der vergangenen Woche abrufbar war: “Inge wirbt für das E-Rezept". Schaut es dir doch einmal bei YouTube an und berichte, ob es dir gefallen hat.

Masern-Impfpflicht rechtens

Seit dem 1. März 2020 dürfen Kindertagesstätten und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch dann aufnehmen, wenn sie gegen Masern geimpft oder bereits von ihnen genesen sind. Eltern ungeimpfter schulpflichtiger Kinder droht ein Bußgeld von bis zu 2500 €, wenn sie die Impfung für ihre Kinder verweigern. Gegen dieses Masernschutzgesetz hatten einige Eltern geklagt und sind damit vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, das die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform hält. Der Staat müsse auf diese Weise Massenausbrüche verhindern, damit diejenigen, die sich nicht impfen lassen können – beispielsweise Schwangere und Kinder unter einem Jahr – geschützt werden können. Die Eltern müssen allerdings nicht dulden, dass ihre Kinder mit einem Kombinationsimpfstoff wie beispielsweise einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff immunisiert werden. Sie dürfen auf einem Mono-Impfstoff bestehen, welcher in Deutschland allerdings nicht mehr verfügbar ist. Möglich ist es aber, den in der Schweiz zugelassen Einzelimpfstoff Measles Vaccine Live (Hersteller: Serum Institute of India, Importeur in die Schweiz: PaxVax Berna GmbH) zu importieren und anzuwenden.