Wochenrückblick: Sonnenschutzdefizite und neue Gesetze

Sommerzeit ist Sonnenschutzzeit! Doch warum nutzen viele trotz steigender Hautkrebsraten kaum Sonnenschutz? Zudem: Verabschiedung der Krankenhausreform soll die Gesundheitsversorgung revolutionieren und neues Cannabis-Gesetz sorgt für Diskussionen.

Deutsche nutzen zu wenig Sonnenschutz im Alltag

Es kommt der Sommer, und mit ihm das Bedürfnis nach Sonnenschutz. Könnte man meinen, aber die Realität sieht anders aus. Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands ist das Bewusstsein für Sonnenschutz zwar vorhanden, jedoch wird nur eingeschränkt gehandelt: In der Umfrage gaben 24 Prozent der Erwachsenen an, Sonnenschutzmittel nur bei speziellen Anlässen wie im Freibad oder im Urlaub zu verwenden. Gleichzeitig betonten 81 Prozent der Befragten, dass ihnen der Schutz vor Sonneneinstrahlung wichtig sei. Die Hälfte der Befragten vermeidet längere Aufenthalte in der Sonne. Dennoch legen 38 Prozent der Befragten großen Wert auf eine sommerliche Bräune. Fast genauso viele (37 Prozent) hatten in den letzten Jahren regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einen Sonnenbrand. Fast die Hälfte (48 Prozent) vergisst häufig, sich mit Sonnencreme einzucremen. Experten zufolge ist UV-Strahlung der größte Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs, dessen Fallzahlen in Deutschland stetig steigen.

Das regelmäßige Verwenden von Sonnencreme und -spray ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Laut Umfrage nutzen Frauen Sonnenschutzmittel deutlich häufiger als Männer: 72 Prozent der Frauen schützen sich normalerweise im Frühjahr und Sommer, während es bei den Männern nur 58 Prozent sind. Jüngere Menschen sind sich der Gefahr von Sonnenbränden stärker bewusst: Nur 2 Prozent der 18- bis 34-Jährigen cremen sich nie ein, im Vergleich zu 9 Prozent der über 65-Jährigen. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage zeigt, dass knapp zwei Drittel (61 Prozent) beim Geruch von Sonnencreme an Urlaub denken. Allerdings mögen nur 46 Prozent diesen Geruch, während 44 Prozent das Gefühl von Sonnencreme auf der Haut als unangenehm empfinden.

AMIRA meint: Siehste – immer schön über die Segnungen des Sonnenschutzes aufklären, selbst wenn Skeptiker meinen, in den Mitteln steckten schädliche Substanzen. Die Risiken der Sonnenstrahlen sind größer als die der verwendeten Inhaltsstoffe.

Seniorin tritt aufs Gas und rast in Apotheke

Warum nicht auch mal „Boulevard“ in der AMIRA-Welt: Eine 71-jährige Frau ist mit ihrem Auto in den Eingang einer Apotheke in Schierling (Landkreis Regensburg) gefahren und hat dabei fast einen Mann und seinen fünfjährigen Sohn erfasst. Laut Polizeiangaben verwechselte die Seniorin beim Einparken am Mittwoch offenbar das Bremspedal mit dem Gaspedal. Infolgedessen schoss das Auto die Treppe hinauf, durchbrach die Tür und kam im Eingangsbereich zum Stehen.

Ein 33-jähriger Mann, der gerade mit seinem Sohn die Apotheke verließ, konnte mit ihm zur Seite springen, um dem Auto auszuweichen. Die beiden wurden zwar nicht vom Fahrzeug erfasst, aber der Mann verletzte sich beim Sturz leicht. Alle anderen Beteiligten blieben unverletzt. An Geschäft und Gefährt entstand ein Schaden von zusammen 30.000 Euro, teilte die Polizei mit.

Krankenhausreform vom Kabinett verabschiedet

Die Krankenhäuser in Deutschland sollen weniger unter finanziellem Druck stehen und sich stärker auf spezialisierte Behandlungen konzentrieren. Dies ist das Ziel der Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wurden. Die Reform sieht eine Änderung der bisherigen Vergütungssysteme vor, die bisher auf Fallpauschalen basierten. Zukünftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll zudem auf genauer definierten „Leistungsgruppen“ basieren, die bestimmte Klinikbehandlungen präzise beschreiben und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen.
Lauterbach erklärte, dass die Regierung mit dieser Reform die Notbremse ziehe: „Ohne die Veränderung der Strukturen in der stationären Versorgung drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.“ Die Neuregelungen sollen in einer alternden Gesellschaft eine gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. „Die derzeit oft ökonomisch bestimmten Fallpauschalen werden wir durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dadurch wird der medizinische Bedarf die Behandlung bestimmen, nicht die Ökonomie.“

Die Länder haben gegen diese Pläne Einwände erhoben. Lauterbach hat das Gesetz jedoch so gestaltet, dass es nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Entwurf geht nun in die Beratungen im Bundestag. Das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten, wobei die konkrete Umsetzung schrittweise in den folgenden Jahren erfolgen soll.

Kein Dope aus dem Kleingarten

Das am 1. April in Kraft getretene Cannabis-Gesetz sorgt weiterhin für Klärungsbedarf. Jetzt äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium zur Frage, ob man Cannabis im eigenen Kleingarten anbauen dürfe. Ergebnis: Nein, ist nicht gestattet. Der Anbau ist nur erlaubt, wenn die anbauende Person dort einen Wohnsitz hat, was jedoch meist nicht der Fall ist, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er verwies auf das Bundeskleingartengesetz, das festlegt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Zudem hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskleingartengesetz den Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt. Diese Frage beschäftigte auch den Deutschen Hanfverband. Dieser kritisierte den Bundesverband der Kleingartenvereine für dessen Einschätzung, dass ein Anbau in Kleingärten grundsätzlich nicht möglich sei.

Der Hanfverband verwies auf die ausführlichen Erläuterungen der Bundesregierung zum Cannabis-Gesetz. Laut Gesetz dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen „an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“ anbauen. In den Erläuterungen heißt es weiter: „Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä.“ Also doch Cannabis-Anbau in der Gartenkolonie? Nein, sagt das Bundesgesundheitsministerium. Dies gelte nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Bestandsschutzes, wenn der Besitzer einer Gartenlaube dort bereits wohnte, bevor das Bundeskleingartengesetz vor über 40 Jahren in Kraft trat. „Die Befugnisse eines Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen, bleiben bestehen, wenn sie bei Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 bestanden und keine anderen Vorschriften der Wohnnutzung entgegenstehen.“

Initiative für sauberes Kochen in Afrika

Wer in Deutschland sich noch der Mühe unterzieht, seine Mahlzeiten selbst zu kochen, nutzt dazu meist einen Herd, der mit Gas oder Strom befeuert wird. Anschalten, aufheizen, kochen – so geht´s. Aber nicht in Afrika. Dort sind natürliche Brennmaterialien wie gesammeltes Holz, Tierdung oder landwirtschaftliche Abfälle weit verbreitet. Das hat massive negative Auswirkungen auf die Gesundheit, denn die Rauchgase sind extrem schädlich und haben Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Das Einatmen von Rauch dieser Brennstoffe ist laut einer IEA-Studie die zweithäufigste Ursache für den vorzeitigen Tod von Frauen und Kindern in Afrika. Die Zeit, die für das Sammeln von Brennmaterial aufgewendet wird, führt zudem zu verpassten Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Frauen sind beim täglichen Sammeln von Brennmaterial auch einem erhöhten Risiko von Gewalt und Übergriffen ausgesetzt. Auf einer Konferenz am Dienstag in Paris betonte die Internationale Entwicklungsagentur zusammen mit der Afrikanischen Entwicklungsbank jetzt, die Lebensbedingungen von rund einer Milliarde Menschen in Afrika zu verbessern, die noch über offenem Feuer oder mit einfachen Herden kochen.

Von Regierungen und dem Privatsektor wurden finanzielle Zusagen in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro gemacht. Beispiele für Erfolge gibt es, denn Länder wie China, Indien und Indonesien haben die Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberen Kochmöglichkeiten durch die Bereitstellung kostenloser Herde und subventionierter Flüssiggaskanister halbieren konnten. Demgegenüber steigt diese Zahl in Afrika südlich der Sahara weiterhin an. Dort fehlen oft politische Unterstützung und finanzielle Mittel für Kampagnen für sauberes Kochen. Die weltweite Energiekrise mit hohen Energiepreisen hat die Situation noch verschärft.

AMIRA fragt: Hast du gewusst oder geahnt, dass die Kochgewohnheiten derart dramatische Auswirkungen auf afrikanische Frauen und Kinder haben?

Wichtige Änderungen in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung 

Zum 8. Mai 2024 sind wichtige Änderungen der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung (AMVV) in Kraft getreten, die den Zugang zu bestimmten Medikamenten erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit der Patienten gewährleisten sollen. Hier sind die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Rezeptfreie Medikamente

1. Rizatriptan:
   - Neuer Status: In der 5-mg-Dosierung pro Tablette oder Schmelztablette rezeptfrei erhältlich.
   - Einschränkungen: Packungen dürfen maximal zwei Tabletten enthalten. Die 10-mg-Dosierung bleibt verschreibungspflichtig.
   - Indikation: Zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräne-Anfällen mit und ohne Aura. Eine ärztliche Erstdiagnose Migräne ist Voraussetzung für die Selbstmedikation.
   - Vergleich: Andere rezeptfreie Triptane sind Almotriptan (12,5 mg), Naratriptan (2,5 mg) und Sumatriptan (50 mg).

2. Bilastin:
   - Neuer Status: 10-mg-Dosierung in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung für Kinder von sechs bis elf Jahren ist rezeptfrei, wenn entsprechend gekennzeichnet.
   - Vorhandene Optionen: Die 20-mg-Dosierung ist bereits seit Ende 2022 rezeptfrei erhältlich.
   - Indikation: Zur symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis (saisonal und ganzjährig) und Urtikaria.

3. Olopatadin-Augentropfen:
   - Neuer Status: Rezeptfrei erhältlich, sofern die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist und dies auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen vermerkt ist.
   - Einschränkung: Die Rezeptpflicht gilt weiterhin für Nasentropfen und für als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel durch die Europäische Kommission.
   - Indikation: Behandlung von Allergien am Auge.

Neuerung bei der Verschreibungspflicht

1. Nifuroxazid:
   - Neuer Status: Ab dem 1. August 2024 ausnahmslos verschreibungspflichtig.
   - Verfügbare Präparate: Beispielsweise Pentofuryl® 200 mg Hartkapseln.
   - Indikation: Antibiotisch wirksames Durchfallmittel.

Hintergrund und rechtliche Hinweise

- Bundesrat und Sachverständigenrat: Die Änderungen folgen den Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht vom Januar 2023 und wurden vom Bundesrat am 26. April 2024 bestätigt.
- Gültigkeit: Die Änderungen wurden am 8. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und sind am 9. Mai 2024 in Kraft getreten.
- Bestandspackungen: Packungen mit Rx-Kennzeichnung dürfen auch nach dieser Gesetzesänderung nur mit ärztlicher Verordnung abgegeben werden, bis entsprechend gekennzeichnete Präparate auf dem Markt sind.

Diese Anpassungen zielen darauf ab, den Zugang zu wichtigen Medikamenten zu erleichtern, ohne dabei die Patientensicherheit zu gefährden. Besonders die Rezeptfreigabe von Migränemedikamenten und Antihistaminika stellt eine wichtige Verbesserung für Patient*innen dar, die auf schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen sind.

Änderung bei Prednisolon acis 10 mg Tabletten 

Der Hersteller acis Arzneimittel GmbH hat eine Galenikänderung bei den Prednisolon acis 10 mg Tabletten vorgenommen. Diese Änderung betrifft sowohl das Aussehen als auch die Hilfsstoffzusammensetzung der Tabletten. 

Bei den Tabletten handelt es sich nun um weiße, flache, runde Tabletten mit einseitiger Kreuzbruchkerbe und einseitiger Prägung „o“. Die Rezepturänderung beinhaltet eine Anpassung der Hilfsstoffe, die zur Herstellung der Tabletten verwendet werden. Diese Änderungen können Auswirkungen auf die Verträglichkeit und Verarbeitung der Tabletten haben, jedoch bleibt der Wirkstoff Prednisolon unverändert.

In der aktuellen Übergangsphase sind sowohl die alten als auch die neuen Tabletten im Markt verfügbar. Patient*innen und Apotheken sollten daher auf die Unterscheidungsmerkmale achten, um Verwechslungen zu vermeiden.

Homöopathie vor dem Aus in Praxen und Apotheken?

Auf dem 128. Deutschen Ärztetag, der letzte Woche Freitag stattfand, wurde beschlossen, die Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu streichen. Die Entscheidung fiel nach einer längeren Debatte mit 116 Ja- und 97 Nein-Stimmen. In dem Beschluss wird argumentiert, dass die Homöopathie nicht den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin entspreche und keine erstattungsfähige ärztliche Leistung darstelle. Zudem wird gefordert, die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel und deren Apothekenpflicht zu beenden. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie kritisierte den Beschluss als unverantwortlich und gegen die Rechte der Patient*innen gerichtet. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte bezeichnete den Beschluss als spaltend und destruktiv für die Ärzteschaft. 

Bereits im Mai 2022 hatte der Deutsche Ärztetag entschieden, dass die Ärztekammern keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten sollen, da es keine wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit gebe. Anfang 2024 wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen will. Im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ist jedoch nichts mehr davon enthalten. Das Thema soll im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden.