Wochenrückblick: Notdienstpauschale steigt kräftig an

Apotheken dürfen sich über eine höhere Notdienstpauschale freuen. Eine Studie zeigt, wie Krankenkassen viel Geld einsparen können. Mehr dazu und weitere News im Wochenrückblick.

Notdienstpauschale steigt 

Die Notdienstpauschale für das erste Quartal dieses Jahres wurde festgesetzt. Apotheken, die einen Vollnotdienst geleistet haben, erhalten eine Pauschale von 556,22 Euro. Das hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) beschlossen, wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) am Dienstag mitteilte. Im Vorquartal betrug die Summe noch 483,14 Euro. Insgesamt wurden 75.800 Notdienste von 16.898 Apotheken zwischen Januar und März 2025 geleistet. 

Der NNF überweist die Beträge in dieser Woche direkt an die Apotheken. Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.

Namensänderung: Arzneimittel wird in „Teufelskralle Hevert Complex“ umbenannt

Ab Juli 2025 tritt das naturheilkundliche Arzneimittel „Bomarthros Harpagophytum Complex“ unter einem neuen Namen auf: „Teufelskralle Hevert Complex“. Mit der Umbenennung soll die zentrale pflanzliche Wirkstoffkomponente – die Teufelskralle – stärker in den Fokus gerückt werden, wie der Hersteller mitteilt. Indikation, Zusammensetzung, Dosierung und Preis ändern sich hingegen nicht. Auch weiterhin ist das Präparat ausschließlich in Apotheken erhältlich – in der gewohnten 100-ml-Packung.

„Teufelskralle Hevert Complex“ enthält eine abgestimmte Kombination aus vier Wirkstoffen, die sich in der Behandlung entzündlicher und schmerzhafter Erkrankungen des Bewegungsapparats – wie Rheuma und Arthrose – bewährt hat. Die Tropfen wirken schmerzlindernd, entzündungshemmend und fördern die Beweglichkeit. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einem gut verträglichen Arzneimittel auf pflanzlicher Basis.

DGOU: Unbedingt Helm Tragen auf E-Scootern

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) rät dringend zum Tragen eines Helms beim E-Scooter-Fahren – auch ohne gesetzliche Pflicht. Eine aktuelle Studie zeige, dass bei schweren Unfällen meist der Kopf betroffen ist. Viele Unfälle geschähen nachts und unter Alkoholeinfluss, vor allem bei Männern. 

„Ein Helm bleibt der wichtigste Schutz für den Kopf – aber auch andere einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit: langsam fahren statt die 20 km/h auszureizen, nüchtern unterwegs sein wie beim Auto- oder Radfahren, und vor allem nachts gut sichtbar bleiben“, sagt PD Dr. Christopher Spering, DGOU-Sektionsleiter Prävention und Vorsitzender des Vorstandsausschusses Verkehrsmedizin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats.

Krankenkassen könnten Milliarden sparen – vor allem in der Verwaltung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht finanziell unter Druck. Trotz zwischenzeitlicher Überschüsse drohen erneut steigende Kosten. Eine neue Deloitte-Studie zeigt jedoch: Durch effizientere Prozesse könnten die Kassen in den nächsten zwei bis vier Jahren 8 bis 13 Milliarden Euro einsparen – rund 2,5 bis 4 % ihrer Gesamtausgaben.

Größtes Einsparpotenzial besteht laut Studie in der Prozessoptimierung: Bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen, Krankengeld und Arzneimitteln könnten bis zu 12 Milliarden Euro eingespart werden. Auch bei den Verwaltungskosten – aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich – sieht Deloitte bis zu 1 Milliarde Euro Einsparungspotenzial. Automatisierung und digitale Technologien wie KI können die Effizienz steigern, Bürokratie abbauen und Mitarbeiter entlasten.

Gregor-Konstantin Elbel von Deloitte betont: „Die Kassen müssen jetzt handeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Allerdings sei für tiefgreifende Reformen auch der Gesetzgeber gefragt.

Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher: Übernimmt die Kasse?

Starke Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren können ab voraussichtlich April 2026 jährlich eine kostenlose CT-Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs nutzen. Voraussetzung: mindestens 15 "Packungsjahre" und 25 Jahre Raucher-Dasein. Auch Ex-Raucher (nicht länger als 10 Jahre rauchfrei) sind eingeschlossen. Ziel sei, Krebs früh zu erkennen und Todesfälle zu vermeiden. Risiken wie Strahlenbelastung und Fehlalarme seien gering. Bisher ist die Untersuchung nur auf eigene Kosten möglich.