Rezeptur-Reklamation: Plausi auf Abwegen

Eine Kundin bringt eine „gebrochene“ Rezeptur aus einer anderen Apotheke mit. Pia will den groben Plausibilitätsfehler ansprechen – ohne Kolleg:innen bloßzustellen.

Eine gebrochene Creme und eine verunsicherte Kundin 

Die Eingangsglocke bimmelt, draußen ist es grau, drinnen riecht es nach Handcreme und frisch aufgebrühtem Kaffee aus dem Pausenraum. Am HV-Tisch stellt eine Kundin wortlos eine kleine Kruke ab, als wäre sie ein Beweisstück. „Ich hoffe, das ist okay“, sagt sie und schiebt die Dose ein Stück näher. „Die Creme ist aus einer anderen Apotheke. Am Anfang war die ganz normal – und dann… na ja.“ Sie zuckt mit den Schultern.

Pia, die Apothekerin, nimmt die Kruke in die Hand und dreht sie langsam. Im Licht der Deckenlampe glänzt oben ein dünner Film, darunter wirkt die Masse grieselig, an den Rändern steht ein wässriger Saum. „Das sieht eindeutig nicht richtig aus“, denkt sie „Darf ich kurz schauen, was draufsteht?“ Sie liest das Etikett: Diphenhydraminhydrochlorid in Unguentum emulsificans aquosum.

„Sie haben das gut gemacht, dass Sie damit kommen“, sagt Pia ruhig. „Ich möchte nur kurz Rücksprache halten.“ Sie lächelt, lässt aber den Deckel lieber zu – nichts aufmachen, nichts „nachspüren“, keine unnötige Diskussion über Geruch und Konsistenz direkt am HV. Mit der Kruke in der Hand geht sie zwei Schritte zur Rezeptur. „Kannst du mal mit draufschauen?“, fragt sie die PTA Kathrin leise. „Diphenhydraminhydrochlorid, Grundlage Unguentum emulsificans aquosum – und die ist gebrochen. Was könnte da passiert sein?“

Hintergrund der Inkompatibilität

Kathrin nimmt die Kruke, kippt sie minimal, nur so viel, dass man die Phasentrennung sieht. „Das erklärt sich leider ziemlich logisch“, sagt sie. „Unguentum emulsificans aquosum ist eine anionische O/W-Grundlage und damit gibt’s eine klassische Inkompatibilität mit kationischen Wirk- oder Hilfsstoffen.“  Pia nickt langsam. „Und Diphenhydramin als Hydrochlorid …?“

„… liegt als Salz eines basischen Wirkstoffs vor und kann in der Formulierung kationisch wirken“, führt Kathrin fort. „Wenn Kationisches auf Anionisches trifft, können sich Ionenpaare bilden. Der Emulgator wird dabei sozusagen ,ausgebremst‘ – die Grenzfläche wird nicht mehr stabil gehalten und dann kippt die Emulsion. Erst wird’s grieselig, dann trennt sich Öl und Wasser. Genauso sieht das hier aus.“ 

Jetzt ist Fingerspitzengefühl gefragt

Pia spürt, wie sich der Satz „Das hätte man sehen müssen“ in ihrem Kopf meldet. Sie fragt nur: „Was sage ich jetzt der Kundin?“

„So würde ich’s nicht mehr anwenden“, sagt Kathrin. „Die Wirkstoffverteilung ist nicht mehr verlässlich. Lösung wäre: Neuherstellung – am besten in einer nichtionischen Grundlage, die bei solchen Ionen-Geschichten nicht so empfindlich ist.“ 

Zurück am HV-Tisch versucht es Pia ohne Kollegenschelte. „Die Creme ist leider nicht mehr stabil. Das passiert, wenn Wirkstoff und Grundlage nicht gut zusammenpassen – dann kann eine Creme ,brechen‘, also sich trennen. Ich empfehle Ihnen, sie so nicht weiter zu benutzen.“ Die Kundin zieht die Augenbrauen hoch. „Und was mache ich jetzt?“

Foto: iStock / RgStudio (Symbolbild)

„Am besten gehen Sie in die Apotheke zurück, die das hergestellt hat. Ich rufe dort kurz an, damit Sie nicht erklären müssen, was Sie hier gezeigt haben – und damit man Ihnen direkt eine Neuherstellung anbieten kann.“ Sie greift zum Telefon, formuliert bewusst sachlich: „Wir haben eine Phasentrennung gesehen, vermutlich wegen einer Inkompatibilität zwischen Diphenhydraminhydrochlorid und anionischer Grundlage. Könnten Sie eine Neuherstellung anbieten?“ 

Fehler passieren – entscheidend ist der professionelle Umgang

Als die Kundin später die Kruke wieder einsteckt, wirkt sie erleichtert. Und als die Türglocke erneut bimmelt, sagt Pia zu Kathrin: „Genau deshalb braucht’s die Plausibilitätsprüfung.“ Die PTA lächelt kurz. „Ich fand es richtig anzurufen, bevor wir urteilen. Fehler passieren, das ist menschlich. Entscheidend ist, wie man sie behebt.“