Identitätsprüfung adé?
Keine Identitätsprüfung mehr? Im Apothekenlabor macht sich schon Erleichterung breit. Doch drei Voraussetzungen bremsen den Jubel – und die Apothekenspitzel:in hört natürlich ganz genau hin.
Identität? Bitte einmal den Deckel zeigen!
Ein Jubelschrei aus der Rezeptur ließ mich kurz vermuten, jemand habe endlich den Etikettendrucker dauerhaft gebändigt oder den verlorenen Rührfisch wiedergefunden. Beides hätte eine spontane Feier gerechtfertigt. Stattdessen kam Kollegin Miri mit dem Handy in der Hand aus dem Labor gestürmt. „Habt ihr das gelesen? Die Identitätsprüfung fällt weg!“
„Komplett?“, fragte Jana. „Also keine Farbreaktionen, keine Schmelzpunkte und kein Herumrätseln mehr, ob das Ergebnis nun eindeutig rosa oder doch nur seltsam beige ist? Keine unnötigen DC’s mehr? Das wäre ja ein Träumchen!“ Ich rückte unauffällig näher. Nicht, weil ich neugierig wäre. Ich sammle lediglich praxisrelevante Informationen (Ehrenwort!).
Spoiler: Ganz so einfach wird es nicht!
„Ganz so einfach ist es natürlich nicht“, sagte unsere Apothekerin Sandra. Sie hat ein besonderes Talent dafür, aufkommende Euphorie mit einem einzigen Nebensatz in eine kleine Fortbildung zu verwandeln. „Die Identitätsfeststellung im Apothekenlabor kann künftig entfallen. Aber nur, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.“
Miri seufzte. „Natürlich sind es drei.“
Sandra zählte an den Fingern ab: „Erstens muss der Ausgangsstoff nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis, also EU-GMP-konform, hergestellt worden sein – das können nicht alle Hersteller bei jedem Ausgangsstoff bieten. Zweitens brauchen wir ein ordnungsgemäßes Prüfzertifikat. Das sollte allerdings kein Problem sein, ohne das dürfen wir sowieso nichts einfach so in der Rezeptur verwenden. Und drittens muss das Behältnis einen Manipulationsschutz besitzen, an dem wir erkennen können, ob es schon geöffnet oder anderweitig manipuliert wurde.“
Der Deckel macht den Unterschied
„Also Abreißring, Siegelband oder Schrumpfkappe?“, fragte Jana. „Zum Beispiel. Und alles muss unversehrt sein.“ Miri betrachtete die gerade gelieferte Dose Zinkoxid. „Wenn diese drei Punkte passen, stellen wir sie einfach ins Lager?“
„Nein“, sagte Sandra so entschieden, dass selbst die Dose kurz schuldbewusst wirkte. „Wir prüfen weiterhin den Wareneingang. Ist das Behältnis beschädigt oder verschmutzt? Ist der Originalitätsverschluss intakt? Gehört das Prüfzertifikat tatsächlich zu diesem Ausgangsstoff und zu dieser Charge? Stimmen Bezeichnung, Hersteller und Chargennummer überein? Und natürlich wird das Ganze dokumentiert.“
„Die Prüfung fällt also gar nicht weg“, stellte Jana fest. „Sie zieht nur aus dem Reagenzglas in den Papierkram um.“
„Ein Teil davon“, korrigierte Sandra. „Die praktische Identitätsprüfung im Labor kann entfallen. Die formale Kontrolle, die Sichtprüfung und die Verantwortung für die pharmazeutische Qualität bleiben. Sobald eine Voraussetzung fehlt oder Zweifel bestehen, ist es mit der Befreiung vorbei. Dann müssen wir die Identität doch prüfen oder die Ware reklamieren.“
Das neue Gesetz wird Entlastung bringen
Das klang schon weniger nach gesetzlich verordnetem Freizeitgewinn, aber immerhin nach einer echten Entlastung. Wer einmal wegen eines dringend benötigten Ausgangsstoffs zwischen Prüfvorschrift, Reagenzien-Flasche und nicht ganz überzeugender Farbskala festhing, weiß jede eingesparte Laborprüfung zu schätzen.
„Und was ist mit Filialapotheken?“, wollte Miri wissen. „Da gibt es ebenfalls eine Erleichterung“, erklärte Sandra. „Eine Apotheke kann die Identität auch für eine andere Apotheke desselben Betreibers feststellen. Das geprüfte Behältnis muss entsprechend gekennzeichnet und so verschlossen werden, dass ein erneutes Öffnen auffallen würde. Beschädigt darf es auch nicht sein.“
„Dann brauchen künftig nicht mehr alle Filialen ein komplettes Labor“, sagte Jana. „Genau. Aber zentral geprüft heißt nicht ungeprüft.“ Miri hob schon wieder hoffnungsvoll das Handy. „Ab wann gilt das?“ Sandra lächelte. „Noch gar nicht. Der Bundesrat hat die Änderung beschlossen, aber zum Redaktionsschluss steht das Inkrafttreten noch aus. Bis dahin prüfen wir wie bisher.“
Bürokratie in neuer Darreichungsform
Der Jubel sank auf Zimmerlautstärke. Die Reagenzien durften vorerst bleiben, und Miri trug das Zinkoxid – ausgerechnet Zinkoxid, das man nicht mit dem NIR prüfen kann – zurück ins Labor.
Ich notierte mir: Die Identitätsprüfung wird nicht ersatzlos abgeschafft. Sie darf unter klaren Bedingungen entfallen, während Kontrolle und Verantwortung bleiben. Oder, wie so häufig: Die Bürokratie verschwindet nicht völlig, sie wechselt nur die Darreichungsform.