Wochenrückblick: Grippeimpfstoffe, Impfzertifikate, Vertretungsbefugnis für PTA

Die Genesenenzertifikate sind, wie die Auffrischungsimpfungen, auf dem Vormarsch, neue Ergebnisse von Impfstoffen wurden bekannt sowie der Beschluss der Verlängerung der epidemischen Lage. Unser Wochenrückblick.

Vergütung für Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021

Viele Apotheken besitzen noch immer Restbestände der Grippeschutzimpfung aus der vergangenen Saison. Nachdem der Impfstoff zunächst sehr knapp war, kamen im späten Jahr doch noch ungeahnt viele Impfdosen in den Apotheken an, die im Verlauf der Saison dann nicht mehr gebraucht wurden. Viele Praxen und auch Patient:innen hatten ihre Impfstoffdosen bei unterschiedlichen Apotheken bestellt. Damit die Apotheken nicht die Leidtragenden bleiben, soll nun eine Verordnung die Vergütung regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellte in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf vor, der eine Zahlung in Höhe von 16 Millionen Euro an betroffene Apotheken vorsieht. Die Abwicklung wird über den Deutschen Apothekerverband (DAV) koordiniert, der zu gegebener Zeit die Apotheken über den genauen Ablauf informieren wird.

Apotheken können Genesenenzertifikate ausstellen

Nachdem bereits die digitalen Impfzertifikate für zweifach geimpfte Personen und für diejenigen ausgestellt werden konnten, die genesen sind und einmalig geimpft wurden, sind nun die Genesenenzertifikate an der Reihe. Angegeben werden auf dem Genesenennachweis der Name und das Geburtsdatum der getesteten Person, das Datum der Testung und Angaben zur Testung, einschließlich der Art der Testung (hier gilt nur ein PCR-Test) sowie Infos zum Aussteller. Damit ein solcher Nachweis ausgestellt werden kann, benötigen die Apotheken einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und den Nachweis der überstandenen Coronainfektion (Dokumentation eines positiven Ergebnisses). Das Datum der ersten positiven Testung muss dabei mindestens elf Tage her sein und darf maximal 180 Tage zurückliegen.

Erste Auffrischungsimpfungen mit Comirnaty (Biontech/Pfizer) ab September

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. September 2021 die ersten Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2 sind. Die Ärzt:innen sollen die Impfungen auf einem Rezept mit den Erst- und Zweitimpfungen bestellen, zwischen denen in Zukunft nicht mehr unterschieden werden muss. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum erforderlichen Abstand zur letzten Impfung wird noch erwartet. Es wird vermutet, dass zunächst folgende Gruppen die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung erhalten: pflegebedürftige Personen, Personen ab 80 Jahren, immunsupprimierte und immungeschwächte Personen und alle Personen, die zuvor einen Vektor-Impfstoff wie COVID-19-Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) oder Vaxzevria (Astrazeneca) erhalten haben.

Genügt beim Janssen-Impfstoff doch keine Einzeldosis?

Es klang wie eine einfache Lösung, denn während jetzt schon über Drittimpfungen nachgedacht wird, war Janssen bisher der einzige Impfstoff, bei dem bereits eine einmalige Gabe ausreichend sein sollte. Inzwischen sieht die Datenlage allerding anders aus. Denn es hat sich gezeigt, dass er schlechter beim Schutz gegen die Delta-Variante abschneidet. Inzwischen wird darüber nachgedacht, den Janssen-Impfstoff für eine verbesserte Immunantwort entweder nach etwa acht Monaten nochmals zu verabreichen oder zur Auffrischung eine heterologe Impfserie mit den Impfstoffen von Moderna oder Biontech/Pfizer (Comirnaty) einzuleiten.

Epidemische Lage durch Bundestag verlängert

Am vergangenen Mittwochnachmittag hat der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate verlängert. Damit erhalten Bund und Länder viele Sonderbefugnisse, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Auch die Sonderbestimmungen, die in den Apotheken aufgrund dieser Lage etabliert wurden, bleiben bestehen. Die Flexibilität, die bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel seit 2020 herrscht, bleibt vorerst genauso erhalten, wie die Erhöhung der Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro und die Sonderregelungen zum Entlassrezept. In etwa drei Monaten wird der Bundestag ein weiteres Mal über die epidemische Lage der Bundesrepublik entscheiden.

BVpta fordert Weiterqualifizierung für PTA

Der CDU-Politiker Alexander Krauß hatte kürzlich den Vorschlag gemacht, dass PTA unter bestimmten Umständen die Erlaubnis zur kurzfristigen Vertretung des Apothekenleiters erhalten sollten. Diese wichtige Berufsgruppe mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten, ist ebenfalls eine Kernforderung des Bundesverband PTA (BVpta). Bereits seit vielen Jahren fordert er bereits, dass die Apotheke keine berufliche Sackgasse für die angestellten PTA bleiben darf.

Er schlug daher in der vergangenen Woche vor, eine standardisierte Weiterqualifizierung zur „Certified Person“ zu schaffen, damit interessierte PTA eine solche Vertretung wahrnehmen könne. Für die PTA, die eine solche Kompetenzerweiterung anstreben, kann dies sogar einen Bachelorstudiengang bedeuten. Die Bundesapothekerkammer (BAK) lehnt die Idee, dass PTA Apotheker:innen vertreten sollen, als „nicht zielführend“ ab. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stellt sich gegen diesen Vorschlag.

Sollten deiner Meinung nach PTA Apotheker:innen (stundenweise) vertreten dürfen? Schreibe deine Meinung in die Kommentare!