Wochenrückblick: Sanktionen für E-Rezept-Muffel auf dem Weg

Die Hilfsmittelversorgung im Apothekenalltag wird erleichtert. Außerdem hat das Bundeskabinett Digitalgesetze für eine bessere Gesundheitsversorgung beschlossen. Demnach können die Honorare von Ärzt:innen gekürzt werden.

Verbesserung der Hilfsmittelversorgung dank neuem Vertrag

Seit dem 1. September gibt es einen neuen bundesweiten Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und allen 71 Betriebskrankenkassen (BKK). Die regionalen Einzelverträge gehören nun der Vergangenheit an. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln gelten fortan einheitliche Vergütungen für die Apotheken. Dies betrifft beispielsweise Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter sowie Inhalationsgeräte. Weiterhin wurden zu den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, wie die ABDA mitteilt. Der neue Hilfsmittelvertrag gilt für Apotheken, die Mitglied in einem der 17 Landesapothekerverbände sind. 

Die neue Kooperation soll die Arbeit in den Apotheken vereinfachen, da z. B. fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden können. DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann zufolge ist die Hilfsmittelversorgung aller Versicherten der Betriebskrankenkassen leichter und übersichtlich gestaltet. Die durch den Personalmangel, die anhaltende Lieferengpasskrise und die andauernde Unterfinanzierung äußerst angespannte Situation in den Apotheken werde durch den Hilfsmittelvertrag wenigstens ein bisschen erleichtert. 

Salmutamol-Dosieraerosol aus Frankreich

Bei Salbutamol-haltigen Fertigarzneimitteln gibt es seit Längerem einen Lieferengpass. Der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) möchte die Versorgung der Patient:innen sichern und gibt daher in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekannt, dass seit dem 1. August 2023 Ware in französischer Aufmachung mit französischer Packungsbeilage erhältlich ist. Das Produkt heißt „Ventoline 100 microgrammes/dose, suspension pour inhalation en flacon pressurisé“ (200 Hub, PZN 18836845) und entspricht in der Zusammensetzung und Qualität Sultanol®, dem Präparat von GSK, das in Deutschland in allen drei Packungsgrößen nicht lieferbar ist. Über die Herstellerwebsite können die deutsche Packungsbeilage und Fachinformation abgerufen werden.

Wegen Medikationsfehlern: Amitriptylin-neuraxpharm® in neuer Aufmachung

Der Hersteller neuraxpharm informiert, dass aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und in Rücksprache mit dem BfArM ab Ende August 2023 die Bezeichnungen für das Arzneimittel Amitriptylin-neuraxpharm® schrittweise umgestellt werden. 

Die bisherigen Bezeichnungen gaben den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf das Salz Amitriptylinhydrochlorid an. Die neue Bezeichnung hingegen bezieht sich auf die Base Amitriptylin. Die Umbenennung soll zu einer Harmonisierung der Bezeichnungen auf dem Markt führen und das Risiko damit verbundener Medikationsfehler durch abweichende Dosierungen vermeiden.

Alte Bezeichnung

Neue Bezeichnung

Launch-Datum

Amitriptylin-neuraxpharm 10 mg überzogene Tabletten

Amitriptylin neuraxpharm 8,84 mg Filmtabletten

September 2023

Amitriptylin-neuraxpharm 25 mg überzogene Tabletten

Amitriptylin neuraxpharm 22,1 mg Filmtabletten

März 2024

Amitriptylin-neuraxpharm 50 mg überzogene Tabletten

Amitriptylin neuraxpharm 44,19 mg Filmtabletten

Januar 2024

Amitriptylin-neuraxpharm 75 mg Filmtabletten

Amitriptylin neuraxpharm 66,29 mg Filmtabletten

August 2023

Amitriptylin-neuraxpharm 100 mg Filmtabletten

Amitriptylin neuraxpharm 88,38 mg Filmtabletten

April 2024

 

Die Produkte mit der alten Bezeichnung gehen aus dem Handel, können bis zum jeweiligen Verfallsdatum aber noch abgegeben und verwendet werden. Eine Rücksendung der vorhandenen Marktware sei nicht erforderlich, wie der Hersteller mitteilt.

E-Rezepte per Gesundheitskarte bundesweit einlösbar

Wie der DAV und die gematik in einer gemeinsamen Mitteilung informieren, können Patient:innen ab sofort ihr E-Rezept flächendeckend mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun seien die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen. Gesetzlich Versicherten stehen damit drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts zur Verfügung: Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Rezeptcode. 

Im August seien erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst worden, die Zahlen gingen stetig nach oben. „Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeigt, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlässig funktionieren. Es gibt also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezeptes zu warten“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken. 

AMIRA fragt: Wie sieht es in eurem Betrieb aus? Ist das E-Rezept deutlich auf dem Vormarsch?

E-Rezept: Gesetz beschließt Sanktionen für Ärzt:innen

Diese Woche wurden die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Dadurch sollen der Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland verbessert werden. 

Als Kernelement des DigiG wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen, bereitgestellt (Opt-Out). Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet. 

Ärzt:innen der vertragsärztlichen Versorgung müssen demnach gegenüber ihrer zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen und zu übermitteln. Falls sie diesem innerhalb von zwei Monaten nach Verkündigung dieses Gesetzes nicht nachkommen, soll ihre Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen so lange pauschal um ein Prozent gekürzt werden, bis der Nachweis gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbracht ist.

Zentraler Bestandteil des GDNG ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Zudem wird mit dem Gesetz der Aufbau einer international wettbewerbsfähigen Gesundheitsdateninfrastruktur vorangetrieben.

Neuer Corona-Impfstoff vor Auslieferung

Voraussichtlich ab dem 18. September werden in Arztpraxen und Apotheken ein Corona-Impfstoff erhältlich sein, der speziell auf neue Varianten abgestimmt ist, sagte Thomas Preis, der Leiter des Apothekerverbands Nordrhein, gegenüber der Rheinischen Post am gestrigen Freitag. Er bestätigte, dass Apotheken bis zum 12. September Bestellungen für Arztpraxen und für den eigenen Bedarf an Impfstoffen beim pharmazeutischen Großhandel aufgeben können. Die Auslieferung erfolge ab dem 18. September, wie bereits im August von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt.

Die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat vor kurzem grünes Licht für die Zulassung eines weiterentwickelten Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer in der EU gegeben. Der Impfstoff wurde speziell an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst und soll einen besseren Schutz vor den derzeit kursierenden Varianten bieten. Preis sagte, dass Arztpraxen und Apotheken sich bereits auf eine umfangreiche Impfkampagne im Herbst vorbereiten. Es werde erwartet, dass die Terminvergabe komplex sein wird, sagte Preis.

AMIRA fragt: Womit rechnet ihr? Wird der Impfstoff reißenden Absatz finden? Oder wird er zum Ladenhüter? Tipps gern in die Kommentare…