FFP2-Masken für Kinder: Keine Abgabe in der Apotheke

<p>In Rheinland-Pfalz hat das Gewerbeaufsichtsamt einigen Apotheken die Abgabe von speziellen FFP2-Masken für Kinder verboten. Was bedeutet das für die Apotheken, die diese Art Masken immer noch anbieten?</p>

Den Apotheken in Rheinland-Pfalz wurde vom Gewerbeaufsichtsamt nahegelegt, die angebotenen FFP2-Masken für Kinder an die Händler zurückzugeben. Der Verkauf in der Apotheke selbst und die explizite Bewerbung dieser Masken über Internetshops muss bei Androhung einer Strafe unterlassen werden. Hintergrund ist dabei die fehlende Norm für Kindergrößen. Dies teilte das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der ABDA auf Anfrage hin mit. Zuvor hatten sich Fragen im Zuge der Abgabe von FFP2-Masken an die Bezieher von ALG II und deren Familien ergeben.

Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) „bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS [Anm. d. Red.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales] bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen“, heißt es in der Antwort. „Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/ -merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.“

Expert*innen empfehlen FFP2-Masken für Kinder nur unter Auflagen

Bereits im November vergangenen Jahres wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) zur Verwendung von Masken bei Kindern zur Verhinderung der Infektion mit SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die genannten Gesellschaften empfinden die Verwendung einer Maske als sinnvoll, wenn

  • sie sich gut an das Gesicht des Trägers anpasst,
  • bei Ein- und Ausatmen unter der Maske eine möglichst geringe Leckage zeigt,
  • sie nur bei wachen Kindern verwandt wird und nicht bei Kindern unter zwei Jahren.

Die Expert*innen erachten den Einsatz von derartigen Masken bei Kindern für nicht sinnvoll, wenn

  • diese unter schweren Atemproblemen leiden,
  • die Kinder die Maske nicht ohne Hilfe entfernen können,
  • sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ihrer intellektuellen Reife oder wegen Verhaltensauffälligkeiten diese nicht bestimmungsgemäß einsetzen können.

Die vernünftigste Lösung für Kinder ab sechs Jahren sei der Einsatz einer größenadaptierten chirurgischen Maske, also einer OP-Maske, eventuell mit Bemalung. Das Thema größenangepasster FFP2-Masken wurde hier nicht explizit aufgegriffen. Welchen tatsächlichen Schutz FFP2-Masken für Kinder bieten und welche Risiken mit dem Tragen möglicherweise verbunden sein könnten, ist außerdem ungeklärt.

Vorschlag zur Normung von Kinder-FFP2-Masken eingereicht

Wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit dem BMG bei dem zuständigen Normungsausschuss beim Deutschen Institut für Normung bereits einen Vorschlag zur Normung einer Infektionsschutzmaske eingereicht. Auch dem Thema Kindermaske sei hier gerecht geworden, denn in diesem Vorschlag seien neben den Filterqualitäten auch unterschiedliche Größen vorgesehen. So lange bis die entsprechenden Normen offiziell verabschiedet wurden, müssen die Apotheken also mit dem Verkauf von FFP2-Masken für Kinder noch abwarten.