Abgabe von Einzeltests aus Großpackungen doch erlaubt?

<p>Bis vor wenigen Tagen war für alle Apotheken klar: Aus den Großpackungen der Laientests dürfen keine Einzeltests entnommen und an den Endverbraucher abgegeben werden. Diese Entscheidung wurde nun revidiert.</p>

Diese Auseinzelung war nach Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf, ABDA und des BfArM verboten. Genau vor einem Monat informierte die ABDA ihre Mitglieder darüber, dass dieser Vorgang eine Strafe nach sich ziehen kann.

Damals begründete das BfArM das Auseinzelungsverbot damit, dass ein Risiko von falsch und/oder unvollständig zusammengestellten kleineren Verpackungseinheiten bestünde. Die Entnahme von Einzeltests aus einer Großpackung berge das Risiko der Fehlanwendung, weil die Gebrauchsanweisung möglicherweise fehle. Kritik gab es damals von vielen Seiten, denn die preisliche Hürde für den Kauf einer 25-er-Packung war für die meisten Kund*innen zu hoch und das pharmazeutische Personal sieht sich durchaus in der Lage, vier Teile und eine Gebrauchsanweisung aus einem Großgebinde komplett zusammenzufügen.

Einzeltest aus Großpackungen – Verbot gilt nur für Hersteller

Inzwischen hat sich das BfArM auf Nachfrage der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) offenbar zu einer anderen Meinung besonnen. Gestern berichtete die DAZ, dass das BfArM sogar betont, dass es für Apotheken nie ein Auseinzelverbot gegeben hätte. Das Verbot sei ausschließlich für die Hersteller bindend gewesen, die für ihre Laientests eine Sonderzulassung beantragt hatten. Doch auch auf dieses strikte Verbot wird vermutlich künftig verzichtet.

Wichtiger Hinweis für alle Apotheken

Doch bevor du in der Apotheke mit dem Auseinzeln beginnst, sollte dein*e Chef*in beim zuständigen Amt nachfragen oder sich an den zuständigen Landesapothekerverband wenden. Je nach Bundesland variiert das Vorgehen: In Bayern wird das Auseinzeln nicht weiterverfolgt, in Düsseldorf wird die Sachlage möglicherweise anders bewertet. Grundsätzlich betont das BfArM die Wichtigkeit, dass bei der Abgabe von Teilmengen „jedem einzeln abgegebenen Test ein Exemplar der Gebrauchsanweisung mitgegeben wird, sodass daraus alle für die sichere und zuverlässige Eigenanwendung der wichtigen Angaben klar ersichtlich sind“.