Wochenrückblick: Details zum Apothekenreformgesetz

Das dominierende Thema in diesen Tagen und damit auch des Wochenrückblicks ist die geplante Apothekenreform. Dessen Eckpunkte legte Bundesgesundheitsminister Lauterbach wieder der Zeitung seines Vertrauens vor. Die ABDA reagierte bereits.

Wieder über die FAZ: Lauterbach legt Eckpunkte der Apothekenreform vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in dieser Woche den Entwurf für die geplante Apothekenreform zur Ressortabstimmung vorgelegt. Dessen Eckpunkte wurden der FAZ vorab zugespielt. Trotz Kritik hält Lauterbach demnach daran fest, dass Apotheken künftig ohne ständig anwesende Apothekerinnen oder Apotheker betrieben werden können, sofern eine approbierte Apothekerin oder ein approbierter Apotheker per Video zugeschaltet ist. Mindestens acht Stunden am Tag muss eine Apothekerin oder ein Apotheker jedoch vor Ort sein, und PTA-Vertretungen dürfen keine Betäubungsmittel abgeben. Die FDP-Bundestagsfraktion hat allerdings bereits erklärt, dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird, wenn dieser Passus noch enthalten ist.

Die Reform sieht auch vor, dass Apothekenbesitzerinnen und -besitzer zwei zusätzliche Zweigapotheken eröffnen dürfen, dazu später mehr. Zur Vergütung plant Lauterbach eine Erhöhung des Fixums auf 8,66 Euro im Jahr 2025 und 9 Euro im Jahr 2026, während die prozentuale Vergütung von 3 Prozent auf 2 Prozent gesenkt werden soll. Ab 2027 sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Vergütung direkt verhandeln. Die Notdienstvergütung wird erhöht, aber der Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen wird gekürzt.

Apotheken sollen künftig auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME anbieten dürfen und Schnelltests auf verschiedene Viren verkaufen. Die Pflichtöffnungszeiten für Apotheken sollen reduziert und die Lagerung von Betäubungsmitteln im Kommissionierautomaten ermöglicht werden.

Erleichterungen gibt es zudem für ausländische Fachkräfte, deren Anerkennungsverfahren noch läuft. Der Gesetzesentwurf baut auf Eckpunkten auf, die bereits im September 2023 veröffentlicht wurden und eine lange Vorgeschichte haben. Bereits damals hatte Lauterbach der FAZ seine umstrittenen Ideen zugesteckt. Die Apothekenbranche, vertreten durch die ABDA, hatte sich gegen die geplanten Änderungen gewehrt, insbesondere gegen die Abwertung von Apotheken. Dazu mehr im übernächsten Punkt.

Inhaber sollen neben drei Apotheken zwei Zweigapotheken betreiben dürfen

Der Gesetzentwurf zur Apothekenreform zielt laut Gesundheitsminister Lauterbach vor allem darauf ab, die Vorschriften für die Eröffnung und den Betrieb von Apotheken zu vereinfachen. Der Entwurf, der neben der FAZ auch der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, strebe eine Reduktion der Bürokratie und Kosten an, während die Patientensicherheit gewahrt bleibe.

Er sieht die Einführung von bis zu 100 Zweigapotheken bundesweit vor. Inhaberinnen und Inhaber sollen neben ihren drei Apotheken künftig zwei solche Zweigapotheken betreiben dürfen, die mit verkürzten Öffnungszeiten von vier Stunden täglich auskommen sollen. Ein Rezepturarbeitsplatz sei in diesen Zweigapotheken nicht erforderlich, da Rezepturen von anderen Apotheken innerhalb des Filialverbunds geliefert werden könnten.

Für Filial- und Zweigapotheken bringt der Entwurf verschiedene Erleichterungen mit sich. So entfalle die Pflicht zur Identitätsfeststellung bei Arzneimittelbezügen innerhalb des Filialverbunds. Zudem würden die Anforderungen an die Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apotheken reduziert. Notwendige Räumlichkeiten seien nur noch für spezifische Tätigkeiten erforderlich, was den Betrieb vereinfachen soll. Die Erlaubnisdauer für den Betrieb einer Apotheke werde von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Organisatorisch sollen Apotheken künftig keine fest benannte Leitung mehr benötigen, können aber optional von zwei Approbierten geführt werden. Der Einsatz von nicht-pharmazeutischem Personal für unterstützende Tätigkeiten wird erlaubt, was die Flexibilität der Apotheken erhöhen soll. Darüber hinaus werden die Dienstbereitschaftszeiten für alle Apotheken reduziert, wobei Zweigapotheken besonders profitieren sollen. Der Verzicht auf einen Rezepturarbeitsplatz in Zweigapotheken soll jährliche Einsparungen von etwa 1300 Euro ermöglichen.

Das Filialapothekensystem wird ebenfalls erweitert. Neugründungen von Filialapotheken sind nicht mehr auf benachbarte Kreise beschränkt, was eine größere geografische Flexibilität ermöglichen soll. Apothekeninhaberinnen und -inhaber können selbst die Leitung von Filial- und Zweigapotheken übernehmen, wobei die Leitung auch auf zwei Apothekerinnen oder Apotheker aufgeteilt werden kann.

„Schwerer Tabubruch“: ABDA reagiert auf Entwurf zur Apothekenreform

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, hat den über die FAZ veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Apothekenreform scharf kritisiert. Sie bezeichnet den Entwurf als gefährlich für die Arzneimittelversorgung und als Rückschritt für die Patientenversorgung. Insbesondere wird bemängelt, dass Apotheken künftig Medikamente ohne anwesende Apothekerinnen und Apotheker abgeben dürfen, was die Sicherheit der Versorgung gefährde. Es handle sich um einen „schweren Tabubruch“; Einrichtungen ohne Apothekerinnen oder Apotheker seien keine Apotheken.

Die geplanten Umstrukturierungen der Honorierung bringen laut Overwiening keine ausreichende finanzielle Unterstützung für die unterfinanzierten Apotheken. Sie betont die Wichtigkeit der Apotheken vor Ort und warnt vor den negativen Auswirkungen auf die Belegschaft. Insgesamt sieht sie in der Reform eine verpasste Chance und keine zukunftsfähige Lösung.

Korrektur der Gehaltsangabe für Neomycinsulfat mikronisiert von Fagron

Die Fagron GmbH informiert über eine inkorrekte Gehaltsangabe auf einer Charge des mikronisierten Neomycinsulfats. Betroffen ist das Produkt in der Packungsgröße 5 g mit der Chargennummer 23C10-B04-232371 und der PZN 08571334.

Die korrekte Gehaltsangabe für den Rohstoff laute 1,142. Das korrigierte Analysenzertifikat ist für alle Packungsgrößen auf der Webseite der Fagron GmbH verfügbar. Da die falsche Gehaltsangabe die Qualität des Rohstoffs nicht beeinflusst, wird kein Rückruf der betroffenen Charge erfolgen.

Neues Produkt von Bayer gegen Blähungen und Bauchschmerzen

Bayer erweitert seine Lefax®-Produktlinie mit Lefaxan® protect, einem neuen Medizinprodukt zur Behandlung von funktionellen abdominellen Blähungen und Distension (FABD), einschließlich bakterieller Fehlbesiedelung des Dünndarms (SIBO). Lefaxan® protect hilft den Herstellerangaben nach, die natürliche Darmbarriere zu stärken und lindert gasbedingte Symptome wie Blähbauch, Blähungen und Bauchschmerzen. Etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Bayer unter diesen Beschwerden.

Lefaxan® protect enthält Xyloglucan aus Tamarindensamen und Erbsenprotein, die einen schützenden Film auf der Darmschleimhaut bilden. Dies verhindere die Anhaftung gasproduzierender Bakterien und stärke die Darmbarriere. Klinische Studien zeigten eine deutliche Reduktion von Blähungen (-77%), Flatulenzen (-61%) und Bauchschmerzen (-58%) innerhalb von acht Tagen. Lefaxan® protect sei gut verträglich und habe keine unerwünschten Ereignisse gezeigt.

Lefaxan® protect ist für Erwachsene ab 18 Jahren geeignet und wird dreimal täglich vor den Hauptmahlzeiten eingenommen. Es ist in Packungsgrößen mit 15 und 30 Kapseln erhältlich und noch ab Juni in Apotheken verfügbar. Das Produkt ist vegan, laktose- und glutenfrei.